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Frauen und Mädchen mit Behinderung wirksam vor Gewalt schützen

Union will zielgruppenspezifisches Aufklärungs- und Informationsmaterial sowie Sexualaufklärung und Sexualerziehung für Menschen mit Behinderungen

Berlin – Anlässlich der Empfehlungen der Ausschüsse Familie und Gesundheit den Antrag „Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern“ (Drs. 16/11775) zu beschließen, erklären die Familienpolitikerin, Antje Blumenthal MdB und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Der Gesundheits- sowie der Familienausschuss des Deutschen Bundestages haben den Antrag “Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern” einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, beschlossen. Jetzt muss nur noch der Deutsche Bundestag den Antrag annehmen.

Mit dem Antrag wird deutlich, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders von Gewalt betroffen sind. Daher ist es notwendig, diese Personengruppe in verstärktem Maße vor Übergriffen und Missbrauch zu schützen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert ein zielgruppenspezifisches Aufklärungs- und Informationsmaterial sowie Sexualaufklärung und Sexualerziehung für Menschen mit Behinderungen. So sollen vor allem Frauen und Mädchen mit sogenannter “geistiger” Behinderung befähigt werden, sich gegen gewaltsame oder sexuelle Handlungen zur Wehr zu setzen und diese anzuzeigen.

Mit dem Antrag greift die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen wichtigen Punkt der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf. Vor dem Hintergrund des Artikels 6 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen wird die mehrfache Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen anerkannt und die Bundesregierung zur Handlung aufgerufen.