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Frauen haben ein Recht auf Nicht-Wissen

Kirsten Tackmann

Berlin – „Wir lehnen die Ausweitung der dreitägigen Zwangsbedenkzeit auf die medizinische Indikation sowie eine Zwangsvermittlung an Beratungsstellen ab. Frauen haben ein Recht auf Nicht-Wissen“, erklärt Kirsten Tackmann, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den heute im Familienausschuss beratenen Gesetzesentwürfen zur Spätabtreibung. Tackmann weiter:

„Jegliche staatlich verordnete Bedenkfrist unterstellt, dass Frauen generell vor Ablauf von drei Tagen nicht in der Lage sein können, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus wird unterstellt, dass der Arzt oder die Ärztin auch nicht in der Lage ist, die gesundheitliche Situation fachlich einzuschätzen.

DIE LINKE steht weiterhin konsequent an der Seite der betroffenen Frauen und ihrer Partner oder Partnerinnen und fordert den Ausbau einer offenen, kostenfreien und flächendeckenden Beratung, bei der das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und ihren Familien im Mittelpunkt steht.

So zeigt beispielsweise die Unterfinanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Brandenburg, dass ohne eine flächendeckende Finanzierung dieser psychosozialen Beratungsstellen die von den anderen Parteien angestrebten Vermittlungspflichten der Ärztinnen und Ärzte ins Leere laufen werden.

Aus Sicht der LINKEN ist eine Gesetzesverschärfung nicht notwendig, erst Recht nicht, wenn sie alle Fälle medizinischer Indikationen berührt.

Letztlich brauchen wir eine wirkliche Unterstützung für Eltern von behinderten Kindern. Dazu gehören eine bessere Frühförderung und ein gemeinsames Lernen von allen Kindern.“