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„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“

AOK-Rabattverträge treten am 1. Juni 2009 in Kraft

Berlin – Der Pfingstmontag bringt für rund 40 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland erhebliche Veränderungen. Denn am 1. Juni treten die neuen Arzneimittelrabattverträge in Kraft, die das AOK-System über 63 Wirkstoffe geschlossen hat. Betroffen sind vor allem chronisch kranke Menschen. Diese müssen ab dem 1. Juni (erneut) millionenfach auf neue Arzneimittel umgestellt werden.

„Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Wirkung von Arzneimitteln zu einem erheblichen Teil davon abhängt, ob die Menschen ihnen vertrauen“, erklärt Peter Schmidt, Geschäftsführer von Pro Generika. „Jede erzwungene Umstellung stört dieses Vertrauen erheblich. Es besteht die Gefahr, dass die Therapietreue der Patienten (Compliance), die schon jetzt vielfach unzulänglich ist, weiter sinkt. Mangelhafte Compliance ist aber eines der größten Probleme in der Arzneimittelversorgung. Wenn Patienten ihre Medikamente nicht nach ihrem Behandlungsplan einnehmen, steigt der Versorgungsbedarf wegen der Verschlimmerung der Krankheit, dem Eintritt von Folgeerkrankungen und der Inanspruchnahme von Leistungen aus anderen Leistungssektoren (z.B. Krankenhausbehandlungen). Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gehen jährlich Mehrausgaben von rund 10 Milliarden Euro auf das Konto von Compliancedefiziten.“

Dass Rabattverträge die ohnehin vorhandenen Compliance-Probleme noch verschärfen, zeigt auch eine Umfrage, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) am 6. Mai 2009 veröffentlichte. Hiernach gaben nur 75,6 Prozent der Befragten an, dass die Umstellung auf Rabattarzneimittel unproblematisch gewesen sei. Fast ein Viertel der AOK-Versicherten, die Medikamente einnehmen müssen, empfanden die Medikationsumstellung also problematisch. Noch schlimmer: Jeder fünfte AOK-Versicherte war sich nicht sicher, ob er ein Arzneimittel, das unter die Rabattregelung fällt, überhaupt einneh-men würde.

Die WIdO-Umfrage beweist, dass die Wirkstoff-Rabattverträge bei den Patienten auf geringe Akzeptanz stoßen. Die AOK wirbt zwar damit, dass 60 Prozent ihrer Versicherten dieses Instrument begrüßen, räumt aber gleichzeitig ein, dass ihre eigenen Vereinbarungen nur etwa 32 Prozent der Versicherten bekannt waren. Weniger als jeder Dritte der Befragten hatte persönliche Erfahrungen mit Rabattverträgen gemacht. „Diese Relationen belegen, welch hartes Stück Arbeit in den nächsten Wochen und Mo-naten auf die Apotheken und ihre Mitarbeiter zukommt“, betonte Schmidt.

Dass auch die AOK selbst mit Problemen rechnet, zeigen Vereinbarungen, die einige Kassen mit Landesapothekenverbänden getroffen haben. Diese Verträge sehen eine Sondervergütung für Apotheken vor, die ihre Patienten auf Rabattarzneimittel umstellen. „Damit wird zwar die Umsetzung der Rabattverträge gefördert, die Probleme der Versicherten werden aber nicht gelöst“, erläutert Schmidt. Der Pro Generika-Geschäftsführer weist darauf hin, dass die Apotheken nicht in jedem Fall verpflichtet sind, Rabattarzneimittel abzugeben. „Tauchen pharmazeutische oder medizinische Probleme auf, können sie unter Angabe einer eigens dafür geschaffenen Abrechnungsnummer auch auf das bewährte Arzneimittel zurückgreifen. Helfen kann natürlich auch der Arzt. Denn er hat in jedem Fall, in dem Probleme auftreten, die Möglichkeit, die Abgabe von Rabattarzneimitteln auszuschließen. Darauf hat auch die AOK immer wieder hingewiesen. Fragen Sie also in allen Konfliktfällen Ihren Arzt oder Apotheker“, rät Schmidt den AOK-Versicherten.„Denn Rabattverträge dürfen nicht dazu führen, dass sich die Arzneimittelversorgung verschlechtert.“