Berlin – Anlässlich der Entscheidung des Bundeskabinetts, das Modellvorhaben Verbraucher- und Patientenberatung zum 1. Januar 2011 in die Regelversorgung des Arzneimittel Neuordnungsgesetzes (AMNOG) einzugliedern, erklären der gesundheitspolitische Sprecher und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn MdB, und der Berichterstatter für Patientenrechte, Erwin Rüddel MdB:
Die zweite Modellphase der sogenannten Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) läuft Ende des Jahres aus. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde die Modellphase erfolgreich genutzt; es wurden gute Fortschritte erzielt. Wie bereits mehrfach angekündigt, hat sich die Koalition auf konkrete Inhalte der Weiterführung geeinigt und startet mit dem heutigen Kabinettsbeschluss den Gesetzgebungsprozess. Damit werden die Fördermittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro jährlich gesichert. Darüber hinaus werden bei der Vergabe der Mittel über eine Ausschreibung gleiche Voraussetzungen für alle geschaffen. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Entscheidung der Vergabe muss diese im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten getroffen werden. Es wird nicht nur der Koalitionsvertrag in diesem Punkt umgesetzt, sondern insbesondere dafür Sorge getragen, dass die Patienten auch in Zukunft eine unabhängige Beratung erhalten. Denn nur der informierte Patient ist ein mündiger Patient. Wir erwarten jetzt, dass der Spitzenverband Bund zeitnah mit dem Ausschreibungsprocedere startet, um einen geregelten Übergang vom Modellverfahren zur Regelversorgung zum 1. Januar 2011 zu gewährleisten.