Berlin – Medizinal-Cannabis sollte endlich einem regulären Bewertungsverfahren unterzogen werden, fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der anstehenden Erarbeitung der Richtlinie für den Einsatz von medizinischem Cannabis durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dazu haben die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht.
„Seit 2017 besteht ein gesetzlicher Leistungsanspruch auf medizinisches Cannabis. Doch es fehlen nach wie vor die erforderlichen Wirkungsnachweise und Nutzenbelege“, so Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende. Für die Ersatzkassen habe eine qualitätsgesicherte Versorgung ihrer Versicherten oberste Priorität. Solange die Nutzenbelege nicht vorlägen, könnten die gegenwärtig vom G-BA zu treffenden Entscheidungen zur weiteren gesetzlichen Implementierung von medizinischem Cannabis nur einen befristeten Übergangscharakter haben, so Elsner.
Verordnung durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte
Für diese Übergangsphase haben die Ersatzkassen konkrete Forderungen für die Richtlinien-Beschlussfassung des G-BA. Dazu gehören:
· Die „Verordnungshoheit“ für Medizinal-Cannabis ist im Sinne einer erforderlichen Versorgungsqualität auf dafür qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zu begrenzen.
· Der Genehmigungsvorbehalt der gesetzlichen Krankenkassen ist weiter festzuschreiben.
· Die Therapie mit medizinischem Cannabis ist grundsätzlich zeitlich zu begrenzen, da sich durch neue Arzneimittel andere Therapiealternativen ergeben können.
· Die Genehmigung einer Cannabis-Therapie ist grundsätzlich auf den erstverordnenden Arzt zu begrenzen.
Das komplette „Forderungspapier der Ersatzkassen zur Abgabe von medizinischem Cannabis“ ist hier abrufbar.
Ausgaben für Cannabistherapien steigen
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Versorgung der Versicherten mit medizinischem Cannabis steigen seit 2017 beständig an. Betrugen sie 2018 noch knapp 74 Millionen Euro, waren es 2021 bereits mehr als 185 Millionen Euro. Die Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor.
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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 380 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.