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Forderung zum internationalen Tag der Pflege: Praxistaugliche Gesetze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege müssen endlich Realität werden

Pressemitteilung

Berlin – Vollzeit einem Beruf nachzugehen und privat einen Angehörigen zu pflegen, lässt sich nach wie vor nur schwer miteinander vereinbaren. Daher hat der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit seinem zweiten Bericht Ende letzten Jahres zahlreiche konkrete Vorschläge vorgelegt. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert zum internationalen Tag der Pflege, dass diese Vorschläge nun endlich Realität werden.

Die Pflege eines Menschen, der an Demenz erkrankt ist, stellt an die Angehörigen große Ansprüche, oft über mehrere Jahre. Pflegende Angehörige sind jedoch häufig auch berufstätig, während sie einen Elternteil versorgen oder einen Ehepartner/eine Ehepartnerin, der oder die jung an Demenz erkrankt sind. Sie brauchen die Möglichkeit, für eine befristete Zeit ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder eine Auszeit für die Pflege zu nehmen, ohne dass sie deshalb den Job aufgeben müssen. Auch der Verlust des Einkommens für eine solche Zeit stellt für die Familien ein großes Problem dar.

Zum internationalen Tag der Pflege weist die DAlzG darauf hin, dass von dieser Situation auch beruflich Pflegende betroffen sind, die zusätzlich im privaten Umfeld Pflege leisten. Sie sind oftmals mit ungünstigen Arbeitszeiten oder Schichtdienst konfrontiert, was sich mit der Versorgung eines Menschen mit Demenz schwer koordinieren lässt.

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, in dem auch Monika Kaus, die 1. Vorsitzende der DAlzG, mitwirkt, hat ein Modell für eine praxistaugliche Familienpflegezeit entwickelt, das auch die Einführung eines neuen Familienpflegegelds für häuslich pflegende Erwerbstätige vorsieht. Monika Kaus dazu: „Die Reform des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes sind im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehen. Der unabhängige Beirat hat die Grundlage dafür erarbeitet. Jetzt wird es endlich Zeit, dass diese Vorschläge in Form von praxistauglichen Gesetzesänderungen Realität werden. Pflegende Angehörige dürfen nicht länger darauf verwiesen werden, Kredite aufzunehmen, um die Pflegesituation aufrecht zu erhalten!“

Hintergrund

In Deutschland leben heute etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffent­lichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist als Interessenvertreterin von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen im Lobbyregister des Deutschen Bundestags eingetragen und hat sich dem dafür geltenden Verhaltenskodex verpflichtet.