Berlin – „Das muss vordringliches, politisches und strukturelles Ziel bleiben“, so fordert die Bundesgemeinschaft Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (BAG-SAPV). Schwerst kranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen müssen Sicherheit bekommen, dazu brauchen sie bedarfsgerechte und zielführend ausgebaute Hilfsangebote. Für dieses Ziel greift das geplante Hospiz- und Palliativgesetz zu kurz, so die BAG-SAPV.
Die BAG-SAPV fordert den Entwurf des Hospiz- und PalliativGesetzes (HPG) nachzubessern. Die geplanten Änderungen sind unzureichend, um für etwa 10 bis 15 Prozent der schwerstkranken und sterbenden Menschen – mit schwersten Verläufen und Bedarfen – die geplante Versorgung zu Hause zu gewährleisten.
Die allgemeine Palliativversorgung muss mit dem Fokus auf die hausärztliche Behandlung, besonders in Pflegeheimen und auf die Versorgung in Akutkrankenhäusern, weiterentwickelt werden. Auch Hausärzte müssen sterbende Menschen unterstützen können, dazu braucht es abgestufte Angebote. Ergänzend sollte dazu ein ambulanter Konsiliardienst überall erreichbar sein. Das kann ein SAPV-Team übernehmen.
Die SAPV muss als Teamleistung für schwer kranke und sterbende Menschen mit quälenden Symptomen kontinuierlich weiter entwickelt und ausgebaut werden. Für die spezialisierte Versorgung ist nicht nur die Fachexpertise von überwiegend in der Palliativversorgung Tätigen sowie deren „Rund-um-die-Uhr-“ Einsatzbereitschaft erforderlich, sondern auch der sofortige zeitintensive Zugriff auf die verschiedenen im Team vertretenen Berufe. Nur so sind neben den medizinischen auch die erforderlichen pflegerischen und psychosozialen Anteile der palliativen Versorgung rechtzeitig zu leisten. Hausärzte können dies bei komplexen Fällen allein kaum leisten, ohne ihre kassenärztlichen Verpflichtungen in der Allgemeinversorgung zu vernachlässigen.
Durch die im Hospiz- und Palliativgesetz geplanten Selektivverträge werden Patienten mit absehbar tödlich verlaufenden Erkrankungssituationen und kurzfristig schwankenden Therapiebedarfen vor allem in der Sterbephase betroffen und unterversorgt sein. Gerade sie benötigen eine besondere pflegerische und medizinische Versorgung durch multiprofessionelle Palliative-Care-Teams. Die BAG-SAPV befürchtet, dass mit Umsetzung des HPG in der jetzt vorgelegten Fassung die Versorgung der besonders schwer betroffenen Patienten hinter den mit dem GKV-WSG erreichten Status-Quo zurückfällt und sich erneut damit für Patienten sowie ihre Angehörige eine mit der Menschenwürde unvereinbare Unterversorgung entwickeln wird.