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Finanzierung der Tariferhöhungen steht – Über 1 Milliarde Euro fließen zusätzlich in die Krankenhäuser

Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin – Nur wenige Tage nach Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband gestern die Vereinbarung zur Berücksichtigung der Tariflohnsteigerung unterzeichnet. Die schnelle Einigung der Selbstverwaltung auf Bundesebene macht damit den Weg für den Abschluss der Landesbasisfallwerte in den Regionen frei. Die Parteien verständigten sich auf eine Erhöhungsrate von 6,24 Prozent, die zu einem Drittel (2,08 Prozent) erhöhend bei den Basisfallwerten zu berücksichtigen ist. Dadurch fließen im Laufe des Jahres etwa 1,1 Milliarden Euro zusätzlich in die Krankenhäuser.

Mit der Krankenhausreform hatte der Gesetzgeber vorgegeben, dass die Krankenkassen 50 Prozent jener tariflich vereinbarten Lohn- und Gehaltserhöhungen für 2008/2009 übernehmen, die über der Grundlohnsummensteigerung liegen (§ 10 Abs. 5 Krankenhausentgeltgesetz). Diese Regelung gilt in 2009 allerdings nur für jene Krankenhäuser, bei denen tatsächlich Tariferhöhungen entstanden sind.

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, erklärte anlässlich der Einigung: “Seit Monaten gehen die Krankenhäuser in Vorleistung. Deshalb war es wichtig, dass die von der Koalition beschlossene anteilige Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen schnell fließen kann. “

Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes, betonte: “Kaum, dass die Tinte unter dem Gesetz trocken war, hat die gemeinsame Selbstverwaltung schnell den Weg freigemacht, damit nun dauerhaft mehr Geld in die Krankenhäuser fließt.”

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.087 Krankenhäuser versorgen jährlich über 17,2 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 63,9 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.