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Finanzielle Hilfen für Krankenhäuser nicht machtpolitischem Kalkül opfern

Pressemitteilung

Berlin – “Es ist unerträglich, wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Bundesländer zu erpressen versucht und leichte Verbesserungen der Krankenhausfinanzierung vom Einlenken der Länder bei weiteren Forderungen ihres Ministeriums abhängig zu macht”, kommentiert Frank Spieth das Ringen um die Krankenhausfinanzierung bei der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern in Plön. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Die meisten Kliniken in Deutschland benötigen sofortige Nothilfen. Das darf nicht an eine komplette Neuordnung der Krankenhausfinanzierung nach den Wünschen des Gesundheitsministeriums geknüpft werden. Dass die Länderminister die Forderungen von Ulla Schmidt abgelehnt haben, war klug von ihnen und ist zu begrüßen. Der jetzt gefundene Kompromiss greift allerdings zu kurz.

Für eine ausreichende Versorgung aller Kranken brauchen wir umgehend mehr Geld für den stationären Bereich. Nur so können Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Beschäftigten in den Krankenhäusern wenigstens halbwegs erträglich gestaltet werden. Darum muss der Abschlag in Höhe von 0,5 Prozent zur Sanierung der Krankenkassen sofort und nicht erst ab 2009 entfallen. Die Lohn- und Gehaltssteigerungen sind ausreichend zu erstatten und von der Budget-Deckelung auszunehmen. Und der Bund muss den Ländern unter die Arme greifen, damit sie dringlich notwendige Investitionen in den Kliniken bezahlen können

DIE LINKE lehnt ebenso wie die Länderminister Einzelverträge von Krankenkassen mit Krankenhäusern kategorisch ab, weil dadurch jedes vierte Krankenhaus in seiner Substanz gefährdet und von der Bildfläche verschwinden würde. Ulla Schmidts Forderung nach festen Investitionspauschalen könnte die Finanzlage mancher Häuser zwar vielleicht verbessern. Doch die Bundesgesundheitsministerin will auf diesem Weg die monistische Finanzierung quasi durch die Hintertür einführen. Damit würden Investitionen nur noch über die Beiträge der gesetzlich Versicherten und nicht mehr über das Steueraufkommen der gesamten Bevölkerung möglich sein. Und eine Krankenhausplanung könnte dann nicht mehr nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten erfolgen.”