Berlin – Arzneimittel, für die Krankenkassen einen erstattungsfähigen Festbetrag festgelegt haben, tragen maßgeblich zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben bei. Trotz Mehrwertsteuererhöhung sank der durchschnittliche Packungspreis von 25,02 Euro (2006) auf 24,29 Euro im Jahr 2007. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Marktanteil der verordneten Festbetragsarzneimittel von 70 auf 71 Prozent. Das ergaben die jüngsten Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
2007 kostete ein Arzneimittel, das nicht der Festbetragsregelung unterlag, im Durchschnitt 88,11 Euro. Arzneimittel ohne Festbetrag hatten – gemessen an der Zahl der Packungen – im Jahr 2007 einen Marktanteil in Höhe von 29 Prozent. Der durchschnittliche Preisunterschied pro Packung zwischen Arzneimitteln mit und ohne Festbetrag dürfte in Wirklichkeit noch größer sein als die errechenbare Differenz in Höhe von 63,82 Euro: Für viele Festbetragsarzneimittel haben Pharmahersteller und Krankenkassen so genannte Rabattverträge geschlossen, so dass die tatsächlichen Ausgaben noch unter den öffentlich bekannten Listenpreisen liegen dürften.
Von der Festbetragsregelung profitieren Patienten aller Krankenkassen: Mehr als 11.000 Arzneimittel sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, weil ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem von den Krankenkassen erstatteten Festbetrag liegt.
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