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FDP wirbt um Zustimmung für Parlamentarischen Beirat für Bio- und Medizinethik

FDP wirbt um Zustimmung für Parlamentarischen Beirat für Bio- und Medizinethik

Michael KAUCH, Medizinethik-Experte der FDP-Bundestagsfraktion

Berlin – Zur morgigen Parlamentsdebatte um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Deutschen Ethikrat und zu den widersprüchlichen Stimmen aus der Regierungskoalition erklärt der Medizinethik-Experte der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH: In der Koalition besteht offenbar Uneinigkeit darüber, wie die Bundestagsabgeordneten in die deutsche Bioethik-Debatte eingebunden werden sollen. Zu den öffentlichen Äußerungen aus der SPD gesellen sich eine Reihe von Unionsabgeordneten, die im persönlichen Gespräch auch für eine Einbindung von Parlamentariern plädieren. Die FDP-Fraktion hat gestern einen Antrag zur Ethikrat-Debatte beschlossen. Darin fordern wir die Einrichtung eines Parlamentarischen Beirats für Bio- und Medizinethik, der neben dem Deutschen Ethikrat eingerichtet werden soll. Während der Deutsche Ethikrat externe Politikberatung leisten soll, wollen wir mit dem Parlamentarischen Beirat die bioethische Debatte im Parlament stärken. Wir Liberale laden die anderen Fraktionen ein, auf dieser Grundlage einen interfraktionellen Antrag zu erarbeiten.

Die Debatte über bio- und medizinethische Fragen ist im Bundestag mit den vergangenen Enquete-Kommissionen nicht zu Ende. Rationierung im Gesundheitswesen, Würde und Selbstbestimmung am Lebensende, Möglichkeiten und Grenzen der Forschung – diese Themen nehmen an Bedeutung noch zu. Der Deutsche Bundestag braucht ein Gremium, das diese Fragen bündelt und für das Parlament mit Sachverstand aus verschiedenen Ausschüssen vorbereitet. Anders als die Anträge von Grünen und Linken wollen wir klar trennen zwischen Politikberatung durch Sachverständige einerseits und Entscheidungsvorbereitung durch Abgeordnete andererseits.

Konkret schlägt die FDP einen Parlamentarischen Beirat aus 20 Abgeordneten vor, dessen Befugnisse denen des Parlamentarischen Beirats für Nachhaltige Entwicklung entsprechen sollen.

Er soll sich gutachtlich an Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen beteiligen sowie Stellungnahmen und Empfehlungen zu wichtigen bioethischen Fragen abgeben. Der Beirat soll für die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ethikrat verantwortlich sein und Kontakte zu Europarat, Europaparlament und nationalen Parlamenten in Sachen Bioethik pflegen.