Berlin – Anlässlich der Einigung der Koalitionsarbeitsgruppe zum Schutz vor Passivrauch erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin, Dr.Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher, Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin:
Die Einigung, die die Koalitionsarbeitsgruppe erzielt hat, fällt weit hinter den europäischen Standard beim Schutz vor Passivrauch zurück. Dass in Kneipen und Bars weiterhin geraucht werden soll, kommt einem Kniefall vor dem Verband der Zigarettenindustrie gleich. Dieser hatte immer gefordert, die Entscheidung in der Verantwortung den Wirtinnen und Wirten zu überlassen.
Da in den so genannten “Schankgaststätten” immer noch geraucht werden darf, wird weiterhin fahrlässig mit der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie umgegangen, denn sie werden auch künftig unter dem Passivrauch zu leiden haben. Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) arbeiten circa 8.000 schwangere und stillende Frauen in der Gastronomie. In keinem anderen Betrieb dürften diese Frauen unter solchen Belastungen ihrer Arbeit nachgehen. Nach den Messungen des DKFZ sind dies diejenigen Betriebe, die am stärksten mit giftigem Rauch belastet sind.
Wie eine gesetzliche Unterscheidung zwischen Schank- und Speisegaststätten so definiert werden soll, dass sie gerichtsfest ist, ist völlig unklar. Das zeigt sich auch darin, dass Diskotheken als Speisegaststätten definiert werden sollen, um Jugendliche zu schützen. Dies zeigt, dass die Unterscheidung zwischen Schank- und Speisegaststätten keine logische Differenzierung, sondern lediglich ein fauler politischer Kompromiss ist.
Nachdem die große Koalition, wie zu erwarten, auf halber Strecke stehen geblieben ist, fordern wir die Länder auf, einen wirksamen und umfassenden Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie umzusetzen, denn das Gaststättengesetz ist seit der Föderalismusreform Ländersache.
Wir fordern eine Klarstellung, dass zumindest in den abgetrennten und hoch belasteten Raucherräumen wie in Schweden keine Bedienung dem giftigen Qualm ausgesetzt werden darf.