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Fast am Ziel: Gesetzentwurf zum deutsch-französischen Rahmenabkommen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich vom Bundestag beschlossen

Bundesministerium für Gesundheit

Berlin – Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zum deutsch-französischen Rahmen-abkommen vom 22. Juli 2005 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und zu der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung vom 9. März 2006 zugestimmt. Dies ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Umset-zung der Verträge in nationales Recht.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Wir sind fast am Ziel. Mit der Zustim-mung des Bundestages steht die erfolgreiche Umsetzung der Verträge unmittelbar vor dem Abschluss. Die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie in den angrenzenden französischen Regionen Elsass und Lothringen können nun in Kürze von einem funktionierenden grenzübergrei-fenden Rettungsdienst profitieren. Und nicht nur das: auch die grenzüberschreitende medizinische Versorgung im übrigen Gesundheitsbereich wird entscheidend verbes-sert. Durch die Zusammenarbeit von Gesundheitseinrichtungen diesseits und jen-seits der Grenze haben die Menschen in der Grenzregion einen leichteren Zugang zur Gesundheitsversorgung, sei es im fachärztlichen oder auch im stationären Bereich. Damit wird eine bestmögliche wohnortnahe Versorgung sichergestellt.”

Nach der Umsetzung von Rahmenabkommen und Verwaltungsvereinbarung in nati-onales Recht wird es Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ermöglicht, regionale Vereinbarungen mit den angrenzenden französischen Depar-tements zu schließen, die den Verhältnissen vor Ort entsprechen. Diese Verein-barungen können ganz unterschiedliche Bereiche betreffen, so z. B. die Organisation des Rettungsdienstes, die gegenseitige Nutzung von Gesundheitseinrichtungen oder den grenzüberschreitenden Einsatz von Gesundheitspersonal. Gemeinsam ist allen, dass sie den Zugang der Bewohnerinnen und Bewohner des Grenzgebietes zur medizinischen Versorgung verbessern werden.

Dem heute beschlossenen Gesetzentwurf muss noch der Bundesrat zustimmen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden Rahmenabkommen und Verwaltungsvereinbarung dann im Frühjahr 2007 in Kraft treten.