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Familienpflegezeit: Kabinett billigt schlechten Gesetzentwurf

Pressemitteilung

Berlin – Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Familienministerin Kristina Schröder für eine “Familienpflegezeit” gebilligt. Danach erhalten Arbeitnehmerinnen und –nehmer jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Dazu erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:

Das Bundeskabinett hat die Chance verpasst, den schlechten Gesetzentwurf der Familienministerin auf Wiedervorlage zu legen. Die Kabinettsmitglieder hätten Schröder raten müssen, ihren Entwurf nochmals sehr gründlich zu überarbeiten.

Dieses Gesetz bringt den meisten erwerbstätigen pflegenden Angehörigen überhaupt nichts. Das Konzept für die Familienpflegezeit ist an sich schon nicht durchdacht. Ein schlechter Witz aber ist es, dass die Beschäftigten nicht einmal einen Rechtsanspruch auf dieses Angebot erhalten. Damit läuft das Gesetz völlig ins Leere.

Nebenbei schanzt Frau Schröder der privaten Versicherungsindustrie noch ein nettes Zusatzgeschäft zu. Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können und wollen, müssen eine eigens dafür konzipierte Versicherung abschließen. Die Versicherungsprämien müssen sie selbst zahlen. Wie hoch die Prämien maximal sein dürfen und wie sie überhaupt berechnet werden, wird in dem Gesetz nicht geregelt. Ebenso wenig soll überprüft werden, ob die Versicherungsverträge wirtschaftlich tragfähig und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind. Das ist völlig inakzeptabel.

Somit wird das gesamte Risiko auf die Betroffenen abgeladen. Man kann daher allen Beschäftigen nur raten, sich sehr gut zu überlegen, ob sie die Familienpflegezeit wirklich in Anspruch nehmen wollen. In den meisten Fällen dürfte das aber Makulatur sein. Da die Einführung der Familienpflegezeit für die Unternehmen freiwillig bleibt, werden die allermeisten sie sowieso nicht anbieten.