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Familienpflege als Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen jetzt ermöglichen

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der immer noch bestehenden Problematik geringer Unterbringung von körperlich und „geistig“ behinderten Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Familienpflege muss als Leistung der Eingliederungshilfe im SGB XII jetzt ausdrücklich geregelt werden, damit mehr körperlich und sogenannte „geistig“ behinderte Kinder in einem familiären Umfeld aufwachsen können. Können körperlich und „geistig“ behinderte Kinder nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben, so sind die Sozialämter gegenüber Jugendämtern vorrangig leistungsverpflichtet. Die Sozialämter bringen die Kinder fast ausschließlich in Heimen und nicht in einer Pflegefamilie unter. Viele Sozialämter sind der Auffassung, Familienpflege sei keine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Sozialämtern fehlen außerdem häufig Kontakte zu Pflegefamilien, die bereit und in der Lage sind, ein körperlich oder „geistig“ behindertes Kind aufzunehmen. Wird Familienpflege als Leistung der Eingliederungshilfe im SGB XII ausdrücklich geregelt, so werden mehr Sozialämter Familienpflege leisten. Hierdurch steigt die Nachfrage nach Pflegefamilien. Dienste für die Vermittlung und Betreuung von Pflegefamilien und flächendeckende Strukturen der Familienpflege können dann entstehen.

Seelisch behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche werden nach dem SGB VIII häufig in Pflegefamilien untergebracht. Im SGB VIII ist die Betreuung in Pflegefamilien als Leistung ausdrücklich normiert.

Es wird Zeit, dass jetzt endlich auch für körperlich und „geistig“ behinderte Kinder mehr Möglichkeiten geschaffen werden, in einer Familie aufzuwachsen.