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Familienminister Dr. Klaus Zeh: “Präventionsgedanke im Kinder- und Jugendschutz gestärkt.”

Besserer Schutz unserer Kinder vor Missbrauch und Vernachlässigung

Erfurt – Der Bundestag hat heute einem Gesetz der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls zugestimmt.

Dazu erklärte der Thüringer Familienminister, Dr. Zeh:

„Eltern haben das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder. Grundgesetz und Thüringer Landesverfassung garantieren den Vorrang des Elternrechts gegenüber staatlichem Handeln. Zuförderst obliegt es also den Eltern, gut und ausreichend für ihre Kinder zu sorgen. Der übergroße Teil der Eltern in Deutschland erzieht ganz selbstverständlich ihre Kinder liebevoll und verantwortungsbewusst. Dies verdient Respekt und Anerkennung.

Kinder sind der größte Schatz, den wir haben. Kinder- und Jugendschutz geht uns alle an. Wo der Kinder- und Jugendschutz verbessert werden kann, begrüße ich dies.

Familiengerichte und Jugendämter können mit dem neuen Gesetz, welches u.a. Änderungen zur elterlichen Sorge im BGB vorsieht, schneller und effektiver als bisher bei Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung eingreifen. Präventive und praktische Hilfs- und Unterstützungsangebote sollen gefährdete Eltern und Familien schneller als bisher erreichen. Das ist ein neuer Baustein im Kinder- und Jugendschutz.

Die staatliche Gemeinschaft hat eine Verantwortung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu garantieren. Es kommt also darauf an, Eltern zu stärken und möglichst frühzeitig Hilfsangebote zu geben. Die Stiftung FamilienSinn und die Elternakademie fördern und beraten Einrichtungen in Thüringen, die Eltern in ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung unterstützen.

Mit dem vorliegenden Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen Elternrechten und staatlichem Wächteramt gefunden.

Allerdings sind wir mehr denn je auf eine Kultur des Hinschauens angewiesen: Nur wenn engagierte Bürger die Initiative ergreifen und die Jugendämter ansprechen, kann schnell geholfen werden.