Berlin – Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich der Bedeutung von Familienhebammen bewusst und wird an dem Einsatz von Familienhebammen festhalten Am 22. Juni 2011 hat das Bundeskabinett die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach: Die Forderung des Bundesrates, den geplanten einjährigen Einsatz von Familienhebammen zu streichen und den Zeitraum der Betreuung durch normale Hebammen von zwei auf sechs Monate zu verlängern, ist nicht nachvollziehbar. An der vorgesehenen Regelung der Familienhebammen gibt es nichts zu rütteln. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt daher die Äußerung der Bundesregierung, die vom Bundesrat geforderte Streichung des Einsatzes der Familienhebammen abzulehnen. Denn für Familien ist es von unschätzbarem Wert, eine staatlich examinierte Geburtshelferin mit einer Zusatzqualifikation an der Seite zu wissen, die sie nach der Geburt eines Kindes nicht nur medizinisch, sondern auch psychosozial begleitet und berät. Familienhebammen sind in der Lage, auf die besonderen Bedürfnisse von Familien in belasteten Lebenssituationen einzugehen und sind somit eine sinnvolle Ergänzung zu einer Hebamme. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich der Bedeutung von Familienhebammen im Bereich der Frühen Hilfen bewusst und wird an dem Einsatz von Familienhebammen, so wie er im Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes vorgesehen ist, festhalten.
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