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Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern werden mehr entlastet

Pflegereform positiv für Menschen mit Behinderungen

Berlin – Anlässlich der heutigen Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages über das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Pflegereform bringt eine Reihe von Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige.

Wesentlicher Fortschritt des Gesetzes ist die finanzielle Aufstockung der Betreuungskosten für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, die bislang keine Pflegestufe hatten. Hierzu gehören nicht nur Demenzerkrankte, sondern auch Menschen mit einer sogenannten “geistigen” Behinderung. Anstatt 460 Euro Betreuungskosten jährlich können Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nun bis zu 200 Euro pro Monat erhalten.

Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern werden durch die Reform der Pflegeversicherung mehr entlastet. Künftig können behinderte und pflegebedürftige Kinder bei Fehlen von kindgerechten Pflegeplätzen im Rahmen der Kurzzeitpflege auch bei der Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Mit der sogenannten Pflegezeit wird die Situation pflegender berufstätiger Angehöriger deutlich verbessert. Zudem können mehr pflegebedürftige Menschen länger in ihrer häuslichen gepflegt werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, haben nun einen Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit anschließender Rückkehrmöglichkeit. Darüber hinaus kann es in akuten Fällen eine Freistellung von der Arbeit bis zu zehn Tagen geben.

In einem Entschließungsantrag haben die Koalitionsparteien die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, in Modellprojekten die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets auch in der Pflegeversicherung unter Aufhebung der bisherigen Gutscheinlösung zu untersuchen. Bisher steht vor allem das Pflegegeld als Budgetleistung zur Verfügung. Die Pflegesachleistung hingegen wird in Form von Gutscheinen ausgegeben.

Die Union hat sich bei der Reform der Pflegeversicherung massiv dafür eingesetzt, dass Leistungen der Pflegeversicherung an die Bedürfnisse pflegebedürftiger, behinderter und älterer Menschen angepasst werden. Erstmals seit dem die Pflegeversicherung 1995 unter einer unionsgeführten Regierung eingeführt wurde, werden die Leistungen der Pflegeversicherung spürbar angehoben.