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Faltblatt informiert über Nichtraucherschutz in Gaststätten

Nichtraucherschutz

Mainz – Am 15. Februar 2008 tritt das Gesetz für einen umfassenden Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz in Kraft. Der Zeitpunkt wurde gewählt, um allen Beteiligten, vor allem aber den Gaststätten, genügend Zeit zu geben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

Das Gesundheits- und das Wirtschaftsministerium haben jetzt ein Faltblatt herausgegeben, das einen guten Überblick über die ab 15. Februar geltenden Regeln in Gaststätten gibt. Es gibt beispielsweise Antworten auf die Fragen ‚Was gilt als Gaststätte?’, ‚Gibt es Ausnahmen?’, ‚Wann ist Rauchen in Nebenräumen erlaubt?’ und ‚Wer ist für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich?’.

Rauchen zählt zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken. Es verursacht Krebs, Herz-, Kreislauferkrankungen und chronische Bronchitis. Bundesweit sterben jährlich rund 140.000 Menschen an Erkrankungen, die auf das Rauchen zurückzuführen sind. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass auch Menschen, die nicht rauchen, aber Tabakrauch ausgesetzt sind, ein Gesundheitsrisiko tragen. Jährlich sind in Deutschland rund 3.300 durch das Passivrauchen bedingte Todesfälle zu verzeichnen. Übertragen auf Rheinland-Pfalz sind das 165 Todesfälle, die vermieden werden könnten.

“Nichtraucherschutz ist daher ein wichtiges Ziel der rheinland-pfälzischen Landesregierung”, sagten Gesundheitsministerin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Hendrik Hering. Das neue Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz ermögliche einen konsequenten und umfassenden Nichtraucherschutz unter anderem in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, (Hoch-)Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Heimen, Gaststätten, Theatern, Kinos, Museen und Sportstätten.

Besonders im Hinblick auf den vorgesehenen Nichtraucherschutz in Gaststätten sieht die rheinland-pfälzische Landesregierung Informationsbedarf. Mit dem Flyer ‚Nichtraucherschutz in Gaststätten’ möchte die Landesregierung daher über die neuen Regelungen vor allem in Gaststätten informieren.

Der Flyer ist erhältlich beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen unter bestellservice@masgff.rlp.de und über das Broschürentelefon: 06131/16-2016 oder beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unter infomaterial@mwvlw.rlp.de. Der Flyer kann auch als PDF Datei herunter geladen werden unter http://www.mwvlw.rlp.de und aktuelles/Infomaterial.