Berlin – Heute äußert sich der Bundesrat zum ALBVVG. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) unterstützt die Kritik der Bundesländer am Gesetzesentwurf: „Die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne beschreiben das richtige Ziel, sind jedoch das falsche Rezept gegen die massiven Liefer- und Versorgungsschwierigkeiten bei Arzneimitteln“, sagt der BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. „Einzelmaßnahmen bei nur etwa einem Prozent der in Deutschland zugelassenen patentfreien Präparate reichen als Gegenmittel leider nicht aus, um die Versorgungsprobleme für die Patientinnen und Patienten nachhaltig zu lösen. Das ist in etwa so, als wollte man mit Schmerzmitteln ein drohendes Multiorganversagen verhindern.“ Der Ansatz des Gesundheitsministers sei richtig und die Problemlage endlich erkannt. Dem BPI zufolge genüge dieses zaghafte Vorgehen nach Jahren der sich zuspitzenden Versorgungslage heute aber nicht mehr.
„Wir brauchen hingegen verschiedene wirksame Maßnahmen, die den seit langem überbordenden Kostendruck in der gesamten Grundversorgung senken, und große Investitionen in den Standort und in die Liefersicherheit ermöglichen. Sechs Cent ist durchschnittlich der Betrag, den man als Hersteller im generischen Bereich pro Tagestherapie erlöst, während ein Moratorium ohne echten Inflationsausgleich, Preise auf dem Stand von 2009 einfriert und Kosten für Energie, Rohstoffe und Vorprodukte explodieren. Dass pharmazeutische Unternehmen zu solchen Bedingungen nicht in Deutschland wirtschaftlich produzieren können, haben wir schon gesagt, bevor in den Medien überhaupt das Wort Lieferengpässe auftauchte“, so Joachimsen. „Jetzt muss die Politik schnell und umfassend handeln.“
Der BPI fordert im Einklang mit den Bundesländern insbesondere, die Standortförderung bei den Rabattverträgen nicht nur auf Antibiotika zu begrenzen: „Versorgungsengpässe aufgrund weniger Anbieter gibt es auch bei sehr vielen anderen generischen Arzneimitteltherapien wie beispielsweise den Onkologika“, so Joachimsen. Er verweist auf den lange bekannten „4-3-1-Vorschlag“ des BPI, die Rabattverträge anzupassen: „Mindestens vier Anbieter sollten im Markt sein, von denen drei Zuschläge erhalten und von denen mindestens einer am Standort Europa produziert. Versorgungskritische Arzneimittel sollten hierbei gänzlich ausgenommen sein.“ Zusätzliche Lager- oder Meldepflichten hält der BPI-Hauptgeschäftsführer dagegen nicht für sinnvoll: „Mir hat noch niemand erklären können, wie eine Erweiterung der bereits bestehenden Regelungen, die schwierige Lieferengpasssituation verbessern und so den zusätzlichen Aufwand rechtfertigen könnte. Jetzt hilft aus meiner Sicht nur eine schnelle Kombitherapie aus Preisdrucksenkern, Standortförderern und Bürokratieblockern.“
Hinweis: Die Verwendung des Fotos ist unter der Quellenangabe Shutterstock/1take1shot und in Verbindung mit der Pressemeldung honorarfrei.