Berlin – Arzneimittel einnehmen und hinters Steuer setzen – das kann mitunter gefährlich werden. Denn sie können die Fahrtüchtigkeit einschränken. Warum vor der Fahrt ein Blick in die Packungsbeilage wichtig ist, und wann Sie einen Arzt konsultieren sollten, erklärt Dr. Matthias Wilken, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI).
„Lesen Sie unbedingt im Beipackzettel nach, ob Sie nach der Einnahme eines Arzneimittels am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Informationen finden Sie im Abschnitt ‚Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen‘. Herkömmliche Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol sind meist kein Risiko-Faktor. Prüfen Sie dennoch kritisch, ob Sie in der Lage sind, sicher ein Kraftfahrzeug zu führen“, empfiehlt Dr. Wilken.
Besonders problematisch im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit sind Schlafmittel, die am Vortag eingenommen wurden. Hier kommt es auf die richtige Dosierung und den ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen der Einnahme und der Teilnahme am Straßenverkehr an. Apotheker Dr. Wilken: „Je später die Einnahme von Schlafmitteln erfolgt, desto größer wird das Risiko, dass sich am nächsten Tag die Müdigkeit noch auf Ihre Fahrtauglichkeit auswirken kann.“
Vorsicht ist auch geboten, wenn Sie im Akutfall oder als Chroniker mehrere verschreibungspflichtige Arzneimittel gleichzeitig einnehmen. Dann sollten Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker über etwaige Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit sprechen. Kommen zusätzlich noch rezeptfreie Medikamente dazu, erwähnen Sie auch dies unbedingt. Es können nämlich Wechselwirkungen auftreten, die sich negativ auf Ihre Reaktionsfähigkeit oder Konzentration auswirken“, sagt Dr. Wilken. „Bei Schwindel, Benommenheit und Müdigkeit setzen Sie sich bitte auf keinen Fall hinters Steuer.“
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.