Bonn – Rehabilitationseinrichtungen ergreifen aktuell alle erforderlichen Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz und der Prävention vor einer Corona-Infektion ihrer in Rehabilitation befindlichen Patient*innen dienen und tragen ihren Teil zur Bewältigung der aktuellen Krise bei. Sie werden auch alles dafür tun, ihre Patient*innen zu schützen und den Regelbetrieb nach Kräften aufrecht zu erhalten. Gleichwohl kann es dazu kommen, dass auch Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und damit auch Fachkliniken und ambulante Einrichtungen für suchtkranke Menschen zu den Leidtragenden der Corona-Krise zählen werden. Wenn Menschen mit Rehabilitationsbedarf ihre Rehabilitation nicht mehr antreten können oder gar etwa eine präventive Schließung während der Corona-Krise erfolgen sollte, kann dies für die Einrichtungen das Aus bedeuten, da sie viele Kosten weiterzahlen müssen – etwa für Personal oder Pacht/Miete. Die Regelungen der Betriebsausfallversicherungen und des Infektionsschutzgesetzes greifen in solchen Fällen nicht. Über entsprechende Rücklagen, um über einen längeren Zeitraum entsprechende Verluste auszugleichen, verfügen die Reha-Einrichtungen nicht. Der Fachverband Sucht e.V. fordert daher die Bundesregierung und Landesregierungen dazu auf, sicherzustellen, dass die Rehabilitationsträger der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung auch im Falle der Quarantäne von Patient*innen in einer Einrichtung die vereinbarten Vergütungen für die Rehabilitand*innen weiterzahlen, da diese weiter versorgt und betreut werden müssen. Zudem müssen bei einer Aufforderung der Leistungsträger für einen gewissen Zeitraum keine Rehabilitanden*innen mehr aufzunehmen, die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen etwa über die Einrichtung eines Fonds der Leistungsträger oder öffentliche Mittel getragen werden. Somit geht es um finanzielle und unbürokratische Soforthilfen, sofern es zu deutlichen Ausfällen aufgrund eines Rückgangs der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen kommen sollte. Wichtig ist, dass die bestehenden Strukturen der Suchtrehabilitation, wie auch der gesamten medizinischen Rehabilitation, die eine wichtige und unverzichtbare Säule unseres Gesundheitswesens bildet, erhalten bleiben. Der Rettungsschirm der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Epidemie betroffen sind, muss auch über diesen Bereich gespannt werden. Hier sind unter Umständen unkonventionelle Lösungen und Soforthilfen gefragt. Wir erwarten hierzu klare Signale der politisch Verantwortlichen und der Leistungsträger.