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Fachverband SAPV Hessen e.V. kritisiert Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SAPV

Medieninformation

Offenbach – Die im Bericht angegebenen Daten sind aus Sicht des hessischen Fachverbandes äußerst kritisch zu beurteilen. Dies betrifft u. a. die Anzahl der Verträge, den Versorgungsgrad und die spezifischen Vertragsinhalte. „Hessen ist seit 2009 das erste Flächenbundesland mit kassenartspezifischen Verträgen. Diese wurden von einer Delegation aus Leistungserbringern und Kostenträger für alle Teams in Hessen einheitlich verhandelt. Nach zweieinhalb Jahren Datenerhebung ist es sehr wohl möglich Angaben über die Anzahl der Versicherten und dem regionalen Versorgungsgrad abzuleiten“, so Diana Ackermann, Vorsitzende des Fachverbandes. Die Vertragsinhalte, deren konzeptionelle Umsetzung und die Datenerhebung sind in Hessen einheitlich geregelt und geben Spielraum für regionale Besonderheiten.

„Für uns zeigt der Bericht methodische Schwächen auf und stellt deshalb kein belastbares Bild des tatsächlichen Standes der Umsetzung von SAPV dar“, kritisiert Sebastian Gröbe, Vorstandsmitglied im Fachverband. Die Leistungserbringer werden in die Berichterstellung nicht mit einbezogen, wie es Seitens der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss gefordert wurde.

Wer wissen möchte warum die SAPV noch nicht flächendeckend umgesetzt wurde muss mit den Leistungserbringern in den Dialog treten. Das wird von den Akteuren auf der Bundesebene scheinbar nicht gefördert. Es ist wenig sinnvoll mit allen Palliative-Care-Teams in Deutschland Gespräche zu führen. Aber dort, wo sich formale und tragfähige Strukturen gebildet haben, gibt es verlässliche und kompetente Gesprächs- und Verhandlungspartner. Für Hessen bedeutet das: Auch wenn kein umfassender Rückschluss auf die Bundesebene gezogen werden kann bestehen hier ideale Zugangsbedingung zu belastbaren Daten eines gesamten Bundeslandes.