Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit ist am 18. Juni 2007 Gastgeber einer Fachtagung zur Einführung der Kosten-Nutzenbewertung in Deutschland. Durch solche Bewertungen kann festgestellt werden, welche Arzneimittel tatsächlich innovativ sind, welche Patientinnen und Patienten von diesen Mitteln Nutzen haben und wie viel diese Arzneimittel wert sind.
Kosten-Nutzenbewertungen für Arzneimittel sind mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, eingeführt worden. Die wissenschaftliche Bewertung wird vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durchgeführt, einer gemeinnützigen Stiftung der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auf der Fachtagung diskutieren Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung, der Patientinnen und Patienten, der Wissenschaft und pharmazeutischer Unternehmen darüber, nach welchen Methoden und Verfahren die neue Kosten-Nutzenbewertung durchgeführt werden soll.
Für die wissenschaftliche Begleitung hat das Bundesministerium für Gesundheit fünf international renommierte Hochschullehrer gewonnen, die im Anschluss an die Fachtagung den Stand der aktuellen Diskussion in einer übersichtlichen Zusammenfassung darstellen werden, so dass sich auch breitere Kreise der interessierten Fachöffentlichkeit informieren und an der Diskussion beteiligen können.
Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder erklärt zur Eröffnung der Veranstaltung: “Die Evaluation medizinischer Leistungen ist keine Geheimwissenschaft. Wer diese schwierige Aufgabe übernimmt, darf sich nicht im Elfenbeinturm einschließen. Über die grundlegenden Fragen der Methodik und des Verfahrens muss in den Fachkreisen breit diskutiert werden – wenn notwendig auch streitig. Am Ende dieses Prozesses ist eine Entscheidung zu treffen. Das Ergebnis muss für alle Beteiligten nachvollziehbar sein und den Anspruch eines hohen wissenschaftlichen Standards erfüllen.”
Weitere Informationen im Internet unter: http://www.die-gesundheitsreform.de