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Fachärztliche Labore sichern die Versorgung – bundeseinheitlicher verbindlicher Rettungsschirm zum Auffangen bei hohen Fallzahlrückgängen fehlt noch immer!

Pressemitteilung

Berlin, 28. April 2020 – ALM e.V. stellt aktuelle Zahlen zur SARS-CoV-2-Testung der Labore in Deutschland vor

Die Zahlen, Daten und Fakten gleich vorneweg: Alleine 291.607 SARS-CoV-2-PCR-Tests und über 55.000 Antikörpertests haben die an der Umfrage der Akkreditierten Labore in der Medizin, ALM e.V., teilnehmenden 116 Labore in der vergangenen Woche (KW 17) durchgeführt. Sie zeigen die wieder stärkere Inanspruchnahme der Labore nach zuletzt rückläufigem Testanforderungsverhalten in den Osterwochen (KW 16: 268.095 Tests). Auch die Testkapazität pro Woche stieg abermals an – auf heute rund 700.000 Tests allein in den teilnehmenden Laboren. Insgesamt wurden seit Anfang März rund 1,95 Millionen SARS-CoV-2-PCR-Tests durchgeführt.

„Wenn jetzt die Teststrategie auf bestimmte Risikogruppen ausgeweitet werden sollte – möglicherweise auch auf solche ohne Symptome, wie im aktuellen Entwurf für das zweite Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen – dann können die fachärztlichen Labore dafür große Kapazitäten bereitstellen“, sagt Evangelos Kotsopoulos, Vorstand im ALM e.V. „Wir haben in Deutschland nicht nur außerordentlich früh mit einer umfassenden Testung begonnen, sondern parallel kontinuierlich unsere Kapazitäten ausgebaut.“

Dr. Michael Müller, 1. Vorstand des ALM e.V. bekräftigt: „Damit stellen wir bei wieder steigenden Testzahlen die Versorgung mit COVID-19-Diagnostik aus dem Labor zur Verfügung.“ Doch je umfassender die Labore gemeinsam mit der Ärzteschaft, den Kliniken und den Krisenstäben in Bund und Ländern die Versorgung gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sicherstellen, desto dringender benötigen sie, ebenso wie die Krankenhäuser, einen funktionierenden Rettungsschirm.

Zwar sehe das sogenannte COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz einen Rettungsschirm für Kliniken und Praxen vor, doch sei nicht klar, wo dieser für die Praxen in der ambulanten Versorgung konkret aufgespannt sein wird. Die Regelungen für die fachärztlichen Labore seien nicht klar und eindeutig umrissen, so Dr. Michael Müller: „Der Rettungsschirm in seiner heutigen Ausgestaltung ist für die fachärztlichen Labore nicht so verlässlich und planbar strukturiert, dass die Labore auch die von der Politik zugesagte Ausfallabsicherung für durch die Pandemie bedingten Fallzahlausfälle erhalten.“

Darüber hinaus sind die Mitglieder des ALM e.V. erstaunt über Äußerungen, wonach zusätzlich zu Mitteln aus dem Rettungsschirm angeblich kein Kurzarbeitergeld beantragt werden könne. Eine fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit sähe vor, dass Praxen und Kliniken, die vom Schutzschirm profitieren, nicht gleichzeitig Kurzarbeitergeld beantragen können. „Das Kurzarbeitergeld deckt in Unternehmen, zu denen Arztpraxen wie vertragsärztliche Labore gehören, einen Teil der sehr hohen festen Kosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten ab“, erklärt Prof. Dr. Jan Kramer. Die Beantragung von Kurzarbeitergeld für diesen Bereich der Nicht-GKV-Tätigkeit sei rechtmäßig und keineswegs eine „doppelte Unterstützung“, so der Vorstand im ALM.

Dr. Michael Müller bekräftigt: „Den fachärztlichen Laboren ist sehr daran gelegen, überhaupt einmal eine verbindliche und konkrete Regelung zu kennen und umgesetzt zu wissen. Wir als Fachärzte im Labor stehen für eine gesicherte Versorgung ein und haben das seit Beginn der Pandemie durchgängig bewiesen. Dieses Maß an Sicherheit fordern wir von der Politik nun auch für uns.“

Hinweis: Auf unserer Homepage www.alm-ev.de finden Sie einen umfassenden Katalog an Fragen und den dazugehörigen Antworten. Diesen passen wir regelmäßig an. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre schriftliche Anfrage an c.wanke@alm-ev.de.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier ermittelten Daten mit weiteren Daten am RKI zusammengeführt werden. Die daraus entstehenden Daten stellen das Gesamtbild über das Testgeschehen in Deutschland dar. Eine anderweitige Nutzung der Daten darf nur mit Hinweis auf die Erhebung des ALM e.V. als Quelle erfolgen.

Weitere Infos zum SARS-CoV-2 Virus und zu Covid-19 und zur aktuellen Lage finden Sie unter
www.rki.de / www.bmg.bund.de / www.kbv.de

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Über die Akkreditierten Labore in der Medizin – ALM e.V.
ALM e.V. ist der Berufsverband der Akkreditierten Medizinischen Labore (ALM) in Deutschland. Der Verband vertritt derzeit über 200 medizinische Labore mit 900 Fachärzten, rund 500 Naturwissenschaftlern und etwa 25.000 qualifizierten Mitarbeitern. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen labormedizinischen Patientenversorgung in Deutschland. Die Mitglieder des Verbandes sichern eine flächendeckende Patientenversorgung, auch in strukturschwachen Gebieten. Die Mitgliedslabore sind nach der höchsten Qualitätsnorm für medizinische Laboratorien (DIN ISO EN 15189) akkreditiert und erfüllen uneingeschränkt die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK). Die Aus- und Weiterbildung des ärztlichen und technischen Personals ist ein wesentlicher Aspekt ihrer täglichen Arbeit, um langfristig die zuverlässige Versorgung von Millionen von Patienten sicherstellen zu können. Der Verein strebt eine kollegiale Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Selbstverwaltung, den medizinischen Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Vereinen an, um gemeinschaftlich die Zukunft der Labore in der medizinischen Diagnostik in Deutschland zu gestalten.