Berlin – Anlässlich des heutigen Fachgesprächs im Gesundheitsausschuss zu den Qualitätstests von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Die Prüfungen von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sind ein Meilenstein für die Pflegequalität in Deutschland – sie bedürfen aber noch der Nachbesserung. Mit dieser Einschätzung bestätigten Experten bei dem heutigen Fachgespräch im Gesundheitsausschuss den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Weiterentwicklung von Transparenz und Qualität in der Pflege.
Die Experten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) erläuterten: Die Kriterien zur Qualitätsprüfung seien ein geeignetes Instrument, brauchten aber noch Verbesserungen. Es könne nicht sein, dass Heime, die bei wichtigen Prüfkriterien wie Ernährung, Flüssigkeitsversorgung oder Prophylaxe gegen Wundliegen ein “mangelhaft” bekommen, in der Endnote aber trotzdem mit “gut” oder “sehr gut” abschließen. Außerdem müssten die Stichproben modifiziert werden.
Es liegt in der Verantwortung der Vertragspartner (GKV-Spitzenverband, Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände), die Gewichtung der wichtigen “Risikokriterien” bei der Benotung entsprechend zu ändern.
Im Interesse der Pflegebedürftigen müssen sich die Vertragspartner zeitnah auf Verbesserung einigen.
Grundlage für die Qualitätstest in Pflegeheimen ist die 2008 in Kraft getretene Pflegereform der Großen Koalition. Sie sieht vor, dass alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste in Deutschland einmal im Jahr unabhängig geprüft werden und die Note veröffentlicht wird. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion war dies so ins Gesetz aufgenommen worden.