Berlin – Anlässlich der Anhörung zur Gruppeninitiative Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Die Expertenanhörung am Montag hat deutlich gemacht, dass eine gesetzliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes dringend notwendig ist, um schwangeren Frauen zu helfen und Leben zu schützen.
Die Fachleute bestätigten, dass
– gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, weil Schwangere, die sich in besonderen Belastungssituationen befinden, welche zum Abbruch einer späten Schwangerschaft führen können, derzeit nicht immer ausreichend beraten werden. – wenn festgestellt wird, dass das ungeborene Kind behindert ist, der Arzt unter Hinzuziehung von spezialisierten Fachärzten die Schwangere medizinisch und psychosozial beraten sollte. – es wichtig ist, dass Ärzte auch Schwangere medizinisch und psychisch beraten, bei denen – unabhängig von der Gesundheit des Kindes – ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung der Frau (z.B. Depression, verdrängte Schwangerschaft) in Erwägung gezogen wird. – der Arzt auf psychosoziale Beratungsmöglichkeiten hinweisen und auf Wunsch auch dorthin vermitteln sollte. – die statistische Erfassung der späten Schwangerschaftsabbrüche derzeit sicher nicht stimmt und die Verbesserung der Statistik verfassungsrechtlich geboten ist. – der Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes die Anonymität der Frau und ihrer Familie gewährleistet. – die Mindestbedenkzeit von drei Tagen wichtig ist, damit die Schwangere nicht im Schockzustand eine Entscheidung trifft. – eine gesetzliche Regelung daher unbedingt notwendig und verfassungsrechtlich geboten ist. Untergesetzliche Regelungen allein sind nicht ausreichend und nur zusätzlich zu einer Gesetzesänderung sinnvoll.