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Experten bestätigen: Schutz vor Passivrauchen muss gesetzlich geregelt werden

Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Berlin – Anlässlich des Fachgesprächs “Passivrauchen – Herausforderung für Verbraucher- und Gesundheitspolitik” erklären Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin, Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin und Harald Terpe, drogenpolitischer Sprecher:

Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen sind nötig und möglich. Das ist das Ergebnis des Fachgespräches der bündnisgrünen Bundestagsfraktion zum Thema Passivrauchen. Unser Ziel ist kein “Feldzug” gegen Raucherinnen und Raucher, sondern unser Ziel ist es, den Schutz vor Passivrauch deutlich zu verbessern. Das Recht auf freie Entfaltung der Raucherinnen und Raucher stößt dort an seine Grenzen, wo andere Personen belästigt und gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt werden.

Auf unserem Fachgespräch wurden neue Untersuchungen vorgestellt, die belegen, dass die Belastung durch Tabakqualm, insbesondere in Bars, Diskotheken und den Bistros der Deutschen Bahn besonders hoch sind. Als unwirksam hat sich die Ausweisung nicht räumlich getrennter NichtraucherInnenbereiche erwiesen, in denen zum Teil höhere Belastungen gemessen wurden, als in den RaucherInnenbereichen. Besonders stark belastet sind die MitarbeiterInnen – vor allem schwangere und stillende Mitarbeiterinnen.

Diese Messungen zeigen, dass die Selbstverspflichtung des Hotel- und Gaststättenverbandes, die auf der Ausweisung von NichtraucherInnentischen beruht, wirkungslos ist. Rauch verteilt sich in Räumen gleichmäßig und macht auch vor NichtraucherInnentischen nicht halt.

Auch die Argumentation des DEHOGA, ein Rauchverbot in der Gastronomie würde zu Umsatzeinbrüchen und Arbeitsplatzabbau führen, konnte anhand von Daten aus anderen EU-Ländern widerlegt werden: Sowohl in Irland als auch in Norwegen blieben die Umsätze und die Anzahl der Arbeitsplätze stabil, in einigen Ländern gab es sogar positive Umsatzentwicklungen (z.B. Kalifornien).

Prof. Dr. Siekmann von der Universität Frankfurt/Main stellte auf dem Fachgespräch dar, das auch nach der Föderalismusreform die Möglichkeit bestehe, ein allgemeines, bundesweit geltendes Rauchverbot zu verabschieden.

Im abschließenden Streitgespräch wurde erneut deutlich: Es geht nicht um Ausgrenzung oder um ein Verbot des Rauchens, sondern um eine klare Begrenzung der “Fremdschädigung” durch den Rauch. Wir arbeiten daran, dass sich die Abgeordneten des Bundestags mit den neuen Studien zum Beispiel des deutschen Krebsforschungszentrums befassen und die notwendigen Konsequenzen ziehen: eine neue und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz vor Passivrauchen.