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Experte: Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser dringend auf die Agenda setzen

Presseinformation

Berlin – Aktuelle Zahlen für eine monistische Krankenhaus-Finanzierung vorgelegt – Umstellung kostet in Hamburg nur zehn Euro je Einwohner

Bei der anstehenden Krankenhausreform sollte das bisher ausgeklammerte Thema Investitionsfinanzierung dringend auf die Agenda kommen. „Weil die Bundesländer seit Jahren ihre Verpflichtungen bei der Investitionsfinanzierung nicht mehr erfüllen, finanzieren Kliniken ihre Investitionen zunehmend aus den Leistungsvergütungen der Krankenkassen. Das belastet letztendlich die Versicherten“, erläutert der IGES-Geschäftsführer, Martin Albrecht, in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „G+G Spezial“.

Alternative Konzepte zur derzeitigen, schon länger kritisierten Krankenhausfinanzierung liegen vor: etwa die Finanzierung „aus einer Hand“, bei der die Krankenversicherungen sowohl die laufenden Betriebskosten als auch Investitionen über die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) tragen.

Finanzierung über die Umsatzsteuer

Bei dieser monistischen Krankenhausfinanzierung verantworten die Bundesländer zwar weiter die Sicherstellung der Krankenhausversorgung. Die nötigen Investitionsmittel kämen jedoch nicht mehr aus ihren Haushalten, sondern würden von den Umsatzsteuereinnahmen abgezogen und in den Gesundheitsfonds geleitet. Ein entsprechendes Konzept hatten Experten des IGES Instituts zusammen mit Prof. Bert Rürup bereits 2008 für das Bundesgesundheitsministeriums entwickelt.

Nun zeigen aktuelle Berechnungen, wie sich eine umsatzsteuerfinanzierte Investitionsfinanzierung auf die Länder auswirkt, wenn man dafür wie viele Krankenhausexperten schätzen jährlich sechs Milliarden Euro veranschlagt. In jüngster Zeit hatten die Länder durchschnittlich rund 2,7 Milliarden Euro pro Jahr ausgegeben.

Zehn Euro Mehrbelastung je Einwohner in Hamburg

Finanzstarken Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern würden netto rund vier Prozent ihrer Umsatzsteuermittel fehlen. Weniger betroffen sind steuerschwache Länder, etwa Hamburg mit einem Einnahmerückgang von einem Prozent, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen von zwei und 2,6 Prozent. Umgerechnet würde die Umstellung in Hamburg eine finanzielle Belastung in Höhe von zehn Euro je Einwohner verursachen, in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen 33 bzw. 30 Euro.

„Investitionsmittel an die Leistungsvergütungen zu koppeln verhindert Investitionstaus, weil die Investitionsfinanzierung dem aktuellen Versorgungsgeschehen nicht mehr hinterherhinkt“, sagt Albrecht. Dies unterstütze zudem, Überkapazitäten abzubauen und Spezialisierungen der Häuser zu beschleunigen. Ländern mit strukturschwachen Regionen könnte zudem mit Geldern aus einem extra eingerichteten Strukturfonds unter die Arme gegriffen werden. Diese Mittel sollten sie laut Albrecht selbst verteilen, um so weiterhin ihrer Sicherstellungsverantwortung in der Gesundheitsversorgung gerecht zu werden.

Der gesamte Beitrag kann unter www.iges.de/Krankenhausreform heruntergeladen werden.

Über das IGES Institut: Forschen – Entwickeln – Beraten für Infrastruktur und Gesundheit

Das IGES Institut wurde 1980 als unabhängiges Institut gegründet. Seither wurde in über 1.000 Projekten zu Fragen des Zugangs zur Versorgung, ihrer Qualität, der Finanzierung sowie der Gestaltung des Wettbewerbs im Bereich der Gesundheit gearbeitet. In jüngerer Zeit wurde das Spektrum auf weitere Gebiete der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeweitet: Mobilität und Bildung. Das IGES Institut gründet seine Arbeit auf hohe Sach- und Methodenkompetenz und bietet in allen Arbeitsgebieten einen breiten Zugang zu eigenen und zu Datenquellen anderer Institutionen. Gemeinsam mit den Unternehmen CSG und IMC (beide Berlin), AiM (Lörrach) sowie HealthEcon (Basel) beschäftigt die IGES Gruppe mehr als 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.