Köln – Wolters Kluwer hat für sein Tochterunternehmen CW Haarfeld GmbH den Zuschlag für die Umsetzung der Arbeitgeberkommunikation der AOK erhalten.
Der Informationsdienstleister wird in den kommenden vier Jahren das gesamte Angebot der Gesundheitskasse für die Firmenkundenkommunikation realisieren.Wolters Kluwer gab bei dem europaweiten Vergabeverfahren zur Umsetzung der gesamten Arbeitgeberkommunikation des AOK-Bundesverbands und von elf Landes-AOKs das wirtschaftlichste Angebot ab. Am 9. August 2013 erhielt das Unternehmen mit Sitz in Hürth bei Köln den Zuschlag für vier Jahre.
Für die ausgeschriebene Konzeption, Gestaltung, Produktion, Pflege und Weiterentwicklung der Arbeitgeberkommunikation für den Sozialversicherer sieht Wolters Kluwer sich gut vorbereitet. Laut Dr. Ulrich Hermann, Vorsitzender der Geschäftsführung, entspricht das Leistungsprofil des Informationsdienstleisters genau den Anforderungen der AOK: „Wolters Kluwer bietet neben relevanten Fachinhalten auf dem Gebiet der Sozialversicherung auch produktive Anwendungen im Bereich Software, Services und Onlinedatenbanken, welche Experten in modernen Organisationen wie der AOK einsetzen.“
Die Wolters-Kluwer-Tochtergesellschaft CW Haarfeld GmbH verlegt schon seit Jahren unter der Marke „PA Praxis Aktuell“ das gesamte Angebot der AOK für den Firmenkundenvertrieb. Eine auf das Sozialversicherungsrecht spezialisierte Redaktion betreut das auflagenstärkste Kundenmagazin für Unternehmer in der gesamten Krankenversicherung. Zur Produktpalette gehören auch das Portal für Firmenkunden „aok-business.de“ sowie Newsletter, Seminare, Broschüren, Webinare und weitere Medienerzeugnisse.
Die gewonnene Ausschreibung der Umsetzung der Arbeitgeberkommunikation bestätigt Michael Gloss, zuständiger Geschäftsführer von Wolters Kluwer, in diesem Konzept: „Das Vergabeverfahren hat uns die Möglichkeit gegeben, unsere Leistungen in vollem Umfang zu präsentieren. Dabei konnten wir einmal mehr unter Beweis stellen, dass wir nicht nur ausgeprägtes Know-how im Bereich Sozialversicherungsrecht und seiner crossmedialen, bedürfnisgerechten Umsetzung mitbringen. Auch die technischen und nicht zuletzt die zu Recht hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen der AOK haben schließlich den Ausschlag gegeben.“