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Europäisches Parlament stimmt gesundheitsbezogener Angabe für Babymilch zu

Peter Liese und Horst Schnellhardt: Muttermilch ist das Beste, aber Omega-3 Fettsäure macht Babymilch ihr ähnlich

Straßburg – Das Europäische Parlament hat heute einen Einspruch einiger Abgeordneten zurückgewiesen, wonach es Herstellern von Babymilch, die den Milchzusatz DHA (Docosahexaensäure) verwenden, untersagt werden sollte, damit werben dürfen, dass dieser Omega-3 Fettsäure-Zusatz zu einer “normalen Entwicklung der Netzhaut bei Säuglingen beiträgt”. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments sprach sich vor rund zwei Wochen in einer engen Abstimmung gegen den Anspruch der Hersteller aus, so dass heute das Plenum über den Einspruch entscheiden musste. Darauf machten die beiden CDU-Europaabgeordneten Dr. Peter Liese und Dr. Horst Schnellhardt aufmerksam.

“DHA ist eine in der Muttermilch vorkommende Fettsäure, deren synthetische Variante viele Hersteller von Babymilch zusetzen. Zahlreiche nationale und internationale Empfehlungen sprechen sich übereinstimmend für den Zusatz der Omega-3 Fettsäure aus, darunter auch die deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat den Gesundheitsanspruch dieses Zusatzes unabhängig geprüft und befürwortet”, so die beiden CDU-Politiker.

Peter Liese, der selbst als Arzt in einer Kinderklinik tätig war ergänzte: “Aus Sicht der Kinderheilkunde ist die Muttermilch die gesündeste Form der Säuglingsnahrung, doch nicht alle Mütter können ihre Babys über den normalerweise für das Kind benötigten Zeitraum stillen. Deshalb benötigen wir Säuglingsnahrung, die der Muttermilch so ähnlich wie möglich ist. Wenn die Hersteller in der Lage sind dieses zu leisten, dann sollen sich selbstverständlich auch damit werben dürfen solange die wissenschaftliche Belegbarkeit vorliegt. Diese liegt in diesem Fall vor und wird von zahlreichen unabhängigen Studien bestätigt, so dass wir keinen Grund sehen, die Angabe zu verbieten.”

Die von den Sozialdemokraten initiierte Resolution behauptet, dass kein erwiesener Nutzen einer Zugabe der Omega-3 Fettsäure vorliege. “Bewertet man die genannte Studie unvoreingenommen, belegt sie keineswegs eventuelle Nachteile für die Kinder. Hinzu kommt, dass sie wesentliche Studien außer Acht lässt. Die Ablehnung der Resolution ist damit richtig”, so Horst Schnellhardt abschließend.