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Europäischer Gerichtshof weist Klage der EU-Kommission ab / Arzneimittelversorgung der deutschen Krankenhäuser bleibt orts- und zeitnah

Sieg für Patientensicherheit

Berlin – “Dies ist ein guter Tag für die Klinikpatienten in Deutschland!” sagt Holger Hennig, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. nach der heutigen Verkündung des EuGH-Urteils zum § 14 Apothekengesetz. “Das Urteil billigt dem Nationalstaat die Entscheidung darüber zu, wie er unter Sicherheitsaspekten die Arzneimittelversorgung seiner Bürger organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland hatte hierzu während des Verfahrens deutlich Stellung bezogen. Die orts- und zeitnahe Versorgung von Klinikpatienten mit Arzneimitteln hat dabei klaren Vorrang vor anders gearteten wirtschaftlichen Interessen einzelner Gruppierungen.”

Der Streit um die Rahmenbedingungen der Klinikversorgung mit Arzneimitteln schwelt schon seit einigen Jahren. Auf Drängen einer großen Klinik-Betreibergesellschaft hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt, mit dem die Belieferung einzelner Kliniken europaweit über große Distanzen möglich werden sollte. Hiergegen hatte die ADKA einvernehmlich mit dem Bundesgesundheitsministerium und der ABDA ausführlich und schlüssig argumentiert. Gerade in Notfällen wäre die Sicherheit der Patientenversorgung gefährdet gewesen.

Nachdem im Mai der Generalanwalt Yves Bot dem Gericht die Abweisung der Klage empfohlen hatte, folgte der Gerichtshof heute diesem Antrag. “Wir sind sehr froh, dass der EuGH heute einmal mehr seine Unabhängigkeit bewiesen hat. Es war aus unserer Sicht schon erstaunlich, in welchem Maße sich die EU-Kommission durch interessierte Wirtschaftskreise instrumentalisieren lässt.” meint Klaus Tönne, Geschäftsführer der ADKA. “Es ist zu hoffen, dass sich diese Unabhängigkeit des Gerichts auch in den anderen Vertragsverletzungsverfahren zum Fremd- und Mehrbesitz wiederfindet.”

Die ADKA vertritt die Interessen von rund 1.700 deutschen Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden Sie unter http://www.adka.de