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Europäische Union verbessert Arzneimittelüberwachung

Pressemitteilung

Straßburg/Meschede – Peter Liese: Patienten können sich zukünftiger besser informieren / Beipackzettel online verfügbar / Guter Tag für Patienten in Europa.

Das Europäische Parlament hat heute den ersten Teil des so genannten Pharmapaketes beschlossen. Darauf machte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Dr. Peter Liese (CDU) aufmerksam.

“Als ersten Teil des Pharmapaketes haben wir heute eine verbesserte Überwachung von Arzneimitteln nach der Zulassung, die so genannte Pharmakovigilanz, beschlossen. Dies war nötig, da in der Vergangenheit auch nach der Zulassung von Arzneimitteln immer wieder schwerwiegende Nebenwirkungen aufgetreten und daraus nicht immer schnell genug die notwendigen Konsequenzen gezogen worden sind. Dies soll sich nun ändern”, so der Arzt und Europaabgeordnete.

Nach dem heutigen Beschluss ist es zukünftig beispielsweise der Zulassungsbehörde auch nach der Zulassung gestattet, Daten zur Wirksamkeit von Arzneimitteln von der Pharmaindustrie zu verlangen. Außerdem wird es Patienten ermöglicht, auftretende Nebenwirkungen direkt an die Behörden der Mitgliedstaaten zu melden. Besonders erfreut zeigte sich Peter Liese darüber, dass die heutige Entscheidung Patientinnen und Patienten in Europa praktisch und sehr konkret hilft. Um die Patienten besser über Arzneimittel und potentielle Nebenwirkungen zu informieren, wird eine europäische Arzneimitteldatenbank aufgebaut, die mit nationalen Arzneimitteldatenbanken der Mitgliedstaaten verlinkt wird. In dieser Datenbank finden die Patienten umfangreiche, unabhängige Informationen über Arzneimittel. Beipackzettel werden in allen Amtssprachen im Internet veröffentlicht. Das vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) betriebene Internetportal bietet schon heute unabhängige und objektive Informationen.

“Die heute beschlossenen Maßnahmen unterstützen die Patienten in Europa sehr konkret. Für Patienten, die in Europa von einem Mitgliedstaat in den anderen reisen ist es sehr wichtig, dass sie im Internet die notwendigen Informationen über Arzneimittel finden, für den Fall, dass sie zum Beispiel ein Medikament verschrieben bekommen und den Beipackzettel nicht in ihrer eigenen Sprache erhalten. Die Errichtung einer solchen Datenbank ist ein wichtiger Schritt zur besseren, unabhängigen Information der Patienten. Diese ist nicht nur im Sinne der Patienten sondern auch im Sinne aller Beteiligten im Gesundheitswesen und sehr viel besser geeignet, die bestehenden Probleme zu beseitigen, als der Vorschlag von Ex-Kommissar Verheugen, das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu lockern. Patienten haben ein Recht auf unabhängige Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel. Diesem muss der Gesetzgeber Rechnung tragen”, so Peter Liese abschließend.

Die Annahme des Textes durch den Ministerrat (die Vertretung der Mitgliedsstaaten) gilt als sicher und wird voraussichtlich in Kürze erfolgen. Die Verordnung und die Richtlinie treten 18 Monate danach in Kraft.