Mainz – KURZDARSTELLUNG FÜR DIE MEDIEN –
Unter der Überschrift “Die deutsch-französische Freundschaft im Dienste einer gemeinsamen Verantwortung für Europa” wurde in der “Gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags” im Januar 2003 eine engere regionale Zusammenarbeit in den Grenzregionen beider Staaten vereinbart. Diese Gemeinsame Erklärung wurde auch für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich aufgegriffen und führte in der Folge zu einem “Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich”, das am 1. April 2007 in Kraft trat. Es bildet den rechtlichen Rahmen für Kooperationen im Gesundheitsbereich einschließlich des Rettungsdienstes zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland und den französischen Regionen Elsass und Lothringen. Eine dazugehörige Verwaltungsvereinbarung, die am 1. Mai 2007 in Kraft trat, bestimmt die Einzelheiten der Anwendung des Rahmenabkommens.
Die Veranstaltung am 26. September 2007 in Karlsruhe verfolgt das Ziel, allen Einrichtungen, die für die Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten auf deutscher und französischer Seite Verantwortung tragen – Krankenhäuser, Krankenkassen, Ärztinnen, Ärzte, zuständige Behörden u.a. – die Chancen, Möglichkeiten und Wege für Kooperationen aufzuzeigen, die das Rahmenabkommen und die Verwaltungsvereinbarung bieten. Die von den Organisatoren gewählte Form der Workshops mit anschließender Plenumsdiskussion gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, ihre Ideen und Vorschläge in einem geeigneten Rahmen zu diskutieren. Die Workshops behandeln die Bereiche grenzüberschreitende Patientenversorgung, grenzüberschreitende Kooperation medizinischer Einrichtungen und grenzüberschreitende Mobilität des Gesundheitspersonals.
Die beteiligten Partnerinnen und Partner sind davon überzeugt, dass der Rahmenvertrag und die Verwaltungsvereinbarung die Gesundheitsversorgung in der Oberrheinregion und der Großregion Saar-Lor-Lux wesentlich verbessern wird, da Vereinbarungen auf regionaler Ebene leichter getroffen werden können.
Die zukünftigen Kooperationsvereinbarungen können sich auf ganz unterschiedliche Bereiche beziehen, wie beispielsweise: die gegenseitige Nutzung von Gesundheitseinrichtungen, vor allem durch direkte Zusammenarbeit von Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, den grenzüberschreitenden Einsatz des Gesundheitspersonals, die Gewährleistung einer durchgehenden Gesundheitsversorgung, die finanzielle Abwicklung der grenzüberschreitenden Patientenversorgung, die Evaluierungs- und Kontrollkriterien für die Qualität und die Sicherheit der Gesundheitsversorgung.
Die Partnerinnen und Partner vertreten die Auffassung, dass die auf der Basis des Rahmenabkommens zu schließenden regionalen Vereinbarungen den Zugang der Bewohnerinnen und Bewohner des Grenzgebietes zur medizinischen Versorgung, insbesondere im stationären Bereich, erleichtern werden und dass damit eine bestmögliche wohnortnahe Versorgung für die Zukunft sichergestellt werden kann. Die Informationsveranstaltung in Karlsruhe gibt hierzu sicherlich wichtige Impulse, die von den beteiligten Akteuren im Gesundheitswesen aufgegriffen werden.
Eine Pressekonferenz findet um 11.30 Uhr im Regierungspräsidium am Rondellplatz – Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe – im Gerlinde-Hämmerle-Saal (2. OG) statt und wird simultan gedolmetscht. Beteiligung: Dieter Hillebrand, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Baden-Württemberg; Dr. Jürgen Faltin, Referatsleiter, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz; Jörg Klein, Abteilungsleiter, Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes; Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des französischen Ministeriums für Gesundheit, Jugend und Sport sowie der Regionen Elsass und Lothringen.
Kontakt: Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Beate Fasbender-Döring, Tel: 06131/162377, EMail: Beate.Fasbender@masgff.rlp.de.