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Europa stärkt gesundheitlichen Verbraucherschutz

Carola Reimann

Berlin – Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur EU-Konformität des deutschen Fremd- und Mehrbesitzverbots für Apotheken erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann:

Das EuGH-Urteil zum Fremd- und Mehrbesitz ist grundsätzlich zu begrüßen. Damit wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz klar über Konzerninteressen gestellt.

Das bewährte Fremd- und Mehrbesitzverbot in Deutschland hat in einem sensiblen und beratungsintensiven Marktbereich eine schützende Funktion. Es sichert zugleich die flächendeckende Versorgung durch die Apotheke vor Ort. Kettenbetriebe hätten hier Rosinenpickerei betreiben können. Dem hat der EuGH nun einen Riegel vorgeschoben.

Die Apotheken dürfen sich jetzt aber nicht auf dem Urteil ausruhen. Grundlegende Probleme der Branche bleiben bestehen und müssen gelöst werden. Die Präsenzapotheker müssen ihre besondere – und nun auch EuGH-gestützte – Funktion rechtfertigen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie gute Beratungsqualität gewährleisten.

Die Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht eine hohe Beratungsqualität und eine flächendeckende Versorgung durch die Präsenzapotheke. Nur durch Sicherung und weiteren Ausbau der persönlichen Beratung kann die Präsenzapotheke auch erfolgreich mit dem Versandhandel konkurrieren, der mit dem EuGH-Urteil ja nicht vom Tisch ist.

Politisch muss nun darüber nachgedacht werden, auch im Versandhandel, die vom EuGH thematisierten Fragen von Gesundheitsschutz und Qualität nachzujustieren. Die sogenannten Pickup-Stellen, die zuletzt sogar an Tankstellen eingerichtet wurden, können hinsichtlich der Rezeptsammlung rechtlich nicht eingeschränkt werden. Die Auslieferung der Arzneimittel muss aber stärkeren qualitativen Auflagen unterliegen, die zum Beispiel die unbedingt persönliche Auslieferung an den Patienten sicherstellen. Hier gibt es noch Regelungsbedarf, der mit dem EuGH-Urteil von heute bestätigt wird.