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Europa-Patentamt darf embryonale Stammzellen nicht patentieren

Peter Liese (EVP-ED/CDU)

Brüssel – Europaabgeordnete wenden sich an Präsidenten / Patentantrag wird in Kürze beschieden / Widerspruch zu EU-Richtlinie und Parlamentsentschließung.

In Kürze könnte das Europäische Patentamt (EPO) in München eine Entscheidung treffen, die ethisch sehr fragwürdig ist und im Widerspruch zu EU-Recht steht. Die Große Beschwerdekammer will über eine Klage der Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) entscheiden. WARF vertritt den US-Forscher James Thomson, der als Pionier der Stammzellenforschung gilt und sein Forschungsvorhaben – und somit auch die embryonalen Zellen selbst – patentieren lassen möchte.

Die beiden Europaabgeordneten Peter Liese (Deutschland) und Miroslav Mikolasik (Slowakei), Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der christdemokratischen EVP-ED-Fraktion, haben sich nun in einem Schreiben an die EPO-Präsidentin Alison Brimelow gewandt, um eine Ablehnung des Antrags zu erreichen. Sie zitieren eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1998, welche die Patentierbarkeit von Embryonen für kommerzielle Zwecke ausschließt.

Vorhergehende Instanzen am EPO hatten den Antrag Thomsons im Jahr 2005 mit dem Hinweis abgelehnt, das geltende Recht lasse eine solche Patentierung nicht zu. Der Leiter der Abteilung Patentrecht des EPO hatte gegenüber den Abgeordneten diese Einschätzung zuvor bei einem Treffen der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP-ED-Fraktion im Juni 2007 in Straßburg bestätigt.

Die Parlamentarier sind nun erneut aktiv geworden. “Wir sind besorgt, dass es im Präsidium des Patentamts neue Diskussionen geben könnte. Die Entscheidung zum WARF-Fall vom Juli 2005 ist korrekt und entspricht der EU-Biopatent-Richtlinie”, schreiben Liese und Mikolasik in ihrem Brief an die EPO-Präsidentin. Dazu zitieren sie eine Entschließung des Europaparlaments vom Oktober 2005, in der festgestellt wird, dass die Herstellung von embryonalen Stammzellen die Zerstörung menschlicher Emryonen voraussetzt, was eine Patentierbarkeit ausschließt.

Die Entscheidung der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts wird in wenigen Wochen erwartet. Für weitere Informationen: Dr. Peter Liese MdEP, Tel. +32 2 284 7981 EVP-ED-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372