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EuGH verhandelt Fremdbesitzverbot für Apotheken
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EuGH verhandelt Fremdbesitzverbot für Apotheken

Apothekenketten

Berlin – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich voraussichtlich Anfang September – direkt nach der Sommerpause – mit dem deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken beschäftigen. Dies berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC unter Berufung auf verlässliche Quellen.

Im Vorlageverfahren geht es um die Erteilung einer Betriebserlaubnis an die mehrheitlich zum Stuttgarter Pharmahändler Celesio gehörende Kapitalgesellschaft DocMorris: Das Unternehmen betreibt seit Sommer 2006 eine Apotheke in Saarbrücken – trotz geltenden Fremdbesitzverbotes. Verschiedene Apotheker, die Apothekerkammer des Saarlandes sowie der Deutsche Apothekerverband hatten gegen das verantwortliche Justiz-, Gesundheits- und Sozialministerium geklagt; das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte im März 2007 den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht.

Im September werden die EU-Richter APOTHEKE ADHOC zufolge auch über ein ähnliches Fremdbesitzverbot in Italien verhandeln. Im Sommer 2004 hatte sich Celesio bei der Kommission über geltende Rechtsvorschriften beschwert; im Dezember 2006 verklagte die EU-Kommission Italien beim EuGH.

Beide Verfahren werden, eventuell sogar gemeinsam, vor der Großen Kammer verhandelt; Generalanwalt ist in beiden Fällen voraussichtlich der Franzose Yves Bot. Zur mündlichen Verhandlung haben die Parteien sowie die EU-Mitgliedstaaten und Institutionen die Möglichkeit, ihre Standpunkte vorzutragen. In der schriftlichen Anhörung haben zu beiden Fällen zehn Regierungen ihr Votum abgegeben; bis auf Polen und Irland (Enthaltung) haben alle Vertreter die nationalen Regelungen verteidigt.

Nach der mündlichen Verhandlung hat der Generalanwalt drei Monate Zeit, um seinen Schlussantrag zu formulieren. Nach weiteren drei bis sechs Monaten geben die Richter in der Regel ihre Entscheidung bekannt, voraussichtlich also im Frühsommer 2009.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: http://www.apotheke-adhoc.de

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