Berlin – “Die Entscheidung für die inhabergeführte Apotheke ist ein großer Erfolg für die Patientinnen und Patienten. Es sichert unabhängige Beratung, da Apotheken nicht zum Spielball von profitorientierten Kapitalgesellschaften werden”, kommentiert Martina Bunge das heutige Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitzverbot von Apotheken. Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses weiter:
“Nur entsprechend qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker gewährleisten eine umfassende und unabhängige Beratung. Doch als Angestellte von Kapitalgesellschaften könnten sie sich kaum den Profitinteressen der Kapitaleigentümerinnen und Kapitaleigentümer widersetzen. An eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung wäre dann nicht mehr zu denken.
Die inhabergeführte Apotheke gewährleistet derzeit eine patientennahe, sichere und rasche Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten. Der EuGH hat mit seinem Urteil Raum geschaffen, gesetzgeberisch die qualifizierte und hochwertige Arbeit in der Apotheke zu stärken und weiterhin sicherzustellen. Diese Chance sollte die Bundesregierung nutzen. Ein großes Gefährdungspotenzial geht vom Versandhandel mit Arzneimitteln aus. Dieser sollte daher auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel begrenzt werden.”