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EuGH stärkt die Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen

BAHR:

Berlin – Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Apotheken-Fremdbesitzverbot erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel BAHR:

Auch der EuGH sieht gute Gründe dafür, an dem bewährten Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken festzuhalten. Die FDP-Bundestagsfraktion fühlt sich durch das Urteil in ihrer Haltung bestätigt. Das Urteil trägt dazu bei, die qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln flächendeckend zu erhalten. Wer daran etwas ändern will, muss belegen, dass es dadurch besser wird. Apotheker sind nicht nur Kaufleute, sondern in erster Linie Heilberufler, die Gemeinwohlaufgaben und Pflichten erfüllen.

Das Urteil unterstützt uns auch im Einsatz für den Erhalt der Freiberuflichkeit als besten Garanten für eine gute Versorgung. Die FDP wird das Urteil des EuGH nutzen, um die Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen zu stärken. Der Freiberufler ist nicht nur seinen legitimen wirtschaftlichen Interessen verbunden, sondern durch seine Unabhängigkeit und Ausbildung dem Wohle des Patienten verpflichtet.

Die FDP fordert nun die schwarz-rote Bundesregierung auf, die so genannten Pick-up Stellen zu verbieten. Viel zu lange haben sich Union und SPD verweigert, die Ausfransungen des Versandhandels zu untersagen. In die anstehende Arzneimittelgesetznovelle muss ein Verbot der Pick-ups aufgenommen werden.