Berlin – Anlässlich der Entscheidung des EuGH, die EU-Tabakwerberichtlinie trage zum Funktionieren des Binnenmarktes bei, und der Zurückweisung der deutschen Klage gegen die Richtlinie erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
Das EuGH hat endlich Rechtsklarheit geschaffen. Schwarz-Rot muss die EU-Tabakwerberichtlinie umsetzen.
Die EU-Argumentation ist richtig: Es können nicht auf der einen Seite staatliche Gelder ausgegeben werden für den Gesundheitsschutz und Aufklärungsmaßnahmen, während gleichzeitig gerade Jugendliche durch die privaten Werbe-Milliarden der Industrie in die Tabak-Sucht verführt werden.
Diese Tabak-Interessenspolitik der Bundesregierung zeigt sich auch im Scheitern des “Schutzes vor Passivrauchen”. Hier hat die Bundesregierung die Initiativen des Parlamentes verhindert.
Wir fordern die Bundesregierung auf:
· endlich einen Politik-Wechsel vorzunehmen und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ernst zu nehmen
· Die Tabakwerbung auch national auf Plakaten und in den Kinos deutlich einzuschränken
· Und verbindlich dafür zu sorgen, dass Tabakwerbung, die explizit auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist, verhindert wird.