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EuGH bestätigt Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken / Becker: Ein guter Tag für den Patienten- und Verbraucherschutz

Pressemitteilung

Berlin – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil das deutsche Fremdbesitzverbot an Apotheken bestätigt. Die Richter folgten damit sowohl Generalanwalt Yves Bot als auch den Stellungnahmen der meisten EU-Mitgliedsstaaten. Auch die Bundesregierung hatte sich im Verfahren klar für die bisherige deutsche Regelung ausgesprochen.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV), Fritz Becker, sagte heute: „Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa. Denn das Fremdbesitzverbot sichert die fachlich qualifizierte Betreuung der Patienten in Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche Apothekerinnen und Apotheker.“

Das bewährte deutsche Apothekensystem ist weltweit anerkannt: 4 Millionen Menschen werden täglich in rund 21.600 unabhängigen Apotheken mit mehr als 145.000 Mitarbeitern versorgt.

Das Urteil ist eine Bestätigung der besonderen gesundheits- und sozialpolitischen Rolle der freiberuflichen Apotheke und ein bedeutendes Signal für Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung insgesamt. Becker: „Die Entscheidung des EuGH bestätigt die Bundesregierung und den Gesetzgeber in ihrem Bekenntnis zum bestehenden Apothekenwesen und den Freien Berufen.“

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.abda.de