Berlin – Deutschlands Krankenkassen und Apotheken könnten wegen Ausnahmeregelungen für ausländische Versandapotheken erneut Druck aus Brüssel bekommen: Wie der Branchendienst APOTHEKE ADHOC berichtet, hat die EU-Kommission ein Pilotverfahren eröffnet, das je nach Stellungnahme der Bundesregierung in ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland münden könnte.
Konkret geht es um die Rückvergütung von Rabatten der Pharmahersteller an die Krankenkassen, bei denen die Apotheken in Vorleistung gehen: Die Kassen ziehen Beträge in Millionenhöhe direkt bei der Abrechnung ein; die Industrie ist verpflichtet, die Abschläge an die Apotheken zurück zu zahlen.
Weil sich ausländische Versandapotheken nicht an die in Deutschland geltenden Vorschriften für Apotheken halten, hatte ihnen das Bundessozialgericht in einem von der Celesio-Tochter DocMorris angestrengten Verfahren die Ansprüche auf Rückvergütung abgesprochen: Wer sich auf Basis von EU-Recht in eine vorteilhafte Rechtsposition begebe, könne sich nicht gleichzeitig darauf berufen, dass ihm dies partiell abträglich sei, so die Richter. Dies sei Rosinenpickerei.
Seitdem bemüht sich Celesio um den Beitritt von DocMorris zum Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung. Kassen und Apotheken machen dies aber von der Einhaltung deutschen Apothekenrechts abhängig; der Streit dauert seit Monaten an.
Nun schaltet sich die EU-Kommission ein. Im Juni hatte Brüssel eine Beschwerde erhalten, dass ausländische Apotheken durch die deutschen Regelungen benachteiligt würden ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht. Celesio will sich nach eigenen Angaben nicht bei der Kommission beschwert haben. Über die Identität des Beschwerdeführers und über die eigene Position verrät die Brüsseler Behörde bislang nichts.
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