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EU muss bei Pandemiebekämpfung besser zusammenarbeiten / Eckpunkte für GKV-Finanzierung 2022 müssen im Herbst stehen / Nachhaltige Strukturreformen im Krankenhausbereich und in der Pflege stehen noch aus

vdek-Mitgliederversammlung

Berlin – Uwe Klemens, ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), hat auf der vdek-Mitgliederversammlung eine bessere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Gesundheitsversorgung gefordert. Vor den Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) sagte er: „Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Pandemiebewältigung nur gemeinsam gelingen kann. Auch wenn wir die subsidiäre Zuständigkeit der EU in der Gesundheitsversorgung beibehalten wollen – bei übergreifenden Fragestellungen wie der Pandemievorsorge muss die europäische Gesundheitsunion weitergedacht werden.“ Die Stärkung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), die europäische Arzneimittelstrategie und der EU-Gesundheitsdatenraum seien richtige Ansätze. Zudem forderte der Versichertenvertreter gemeinsame Forschungsanstrengungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Long Covid. „Etwa zehn Prozent der an COVID-19-Erkrankten leiden an Langzeitfolgen, diesen Menschen müssen wir besser helfen.“

Keine Einschnitte in die Rechte der Selbstverwaltung vornehmen

Klemens erklärte, die Bundesregierung habe in dieser Legislaturperiode einige wegweisende Gesetze auf den Weg gebracht, etwa zur Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung beim Zusatzbeitragssatz, zur Reform des Finanzausgleichs – Morbi-RSA – oder zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. „Diese Vorhaben haben wir umfänglich unterstützt. Nicht akzeptabel waren dagegen die zahlreichen Ansätze der Bundesregierung, die Rechte und Freiheiten der Sozialen Selbstverwaltung einzuschränken. Das muss aufhören“, so Klemens. Ein deutliches Signal zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung sei jetzt vom Bundessozialgericht (BSG) gekommen. So entschied das BSG, dass die gesetzliche Verpflichtung der Teilfinanzierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verfassungswidrig sei. „Das ist ein großer Erfolg, für den die gesamte GKV lange gekämpft hat!“

GKV-Finanzierungsreform und wichtige Strukturreformen stehen noch aus

Dringenden Handlungsbedarf sieht Klemens jetzt beim Thema GKV-Finanzierung. Für 2022 drohe eine erhebliche Finanzierungslücke. Zwar liege seitens der Politik nun ein Bekenntnis zur Beitragssatzstabilität in 2022 vor. Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurden erste Maßnahmen zur Stabilisierung des Beitragssatzes – u. a. ein zusätzlicher Steuerzuschuss von sieben Milliarden Euro – verankert. Das werde aber nicht ausreichen, so der Verbandsvorsitzende: „Im Herbst wird neu gerechnet! Wir nehmen den Bundesfinanzminister beim Wort: Bei den Steuerzuschüssen muss – wenn nötig – noch einmal nachjustiert werden!“ Klemens forderte aber auch über das Jahr 2022 hinaus eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens. Aus Sicht der Ersatzkassen gehörten hierzu Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen, angemessene Beiträge für ALG-II-Empfänger und eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel. Aber auch über Effizienzsteigerungen im Gesundheitswesen und strukturelle Weiterentwicklungen müsse geredet werden. „Eine umfassende Strukturreform in der stationären Versorgung steht da ganz oben auf der Prioritätenliste mit deutlicher Fokussierung auf das Thema Leistungskonzentration und Verbesserung der Versorgungsqualität.“ Das gelte auch für die Pflegereform. Die amtierende Bundesregierung habe zwar noch Regelungen zur besseren Bezahlung von Pflegekräften und zur Begrenzung der Eigenanteile bei den stationären Pflegeeinrichtungen im GVWG kurzfristig auf den Weg gebracht – „die Reformschritte und die Gegenfinanzierung sind aber zu kurz gedacht und wenig nachhaltig konzipiert.“

Mehr dazu in den Gesundheitspolitischen Positionen der Ersatzkassen: www.vdek.com/politik/positionen/wahlperiode_19.html#aktuell

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.