Bruxelles – Ausnahmen für den Mittelstand und angemessener Umgang mit ethischen Problemen notwendig
Anlässlich der Beratung im Bundestag und der kommenden Entscheidung des Europäischen Parlaments erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller, MdB, die gesundheitspolitische Sprecherin, Annette Widmann-Mauz, MdB, der zuständige Berichterstatter, Hubert Hüppe, MdB, sowie der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. Werner Langen, MdEP, der rechtspolitische Sprecher der EVP-ED-Fraktion, Klaus-Heiner Lehne, MdEP, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP-ED-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese, MdEP:
Die Verordnung wird unmittelbar geltendes EU-Recht für die Bereiche Gen- und Zelltherapie sowie Gewebezüchtung schaffen und voraussichtlich Ende April in erster Lesung vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die deutsche Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung im Ministerrat für Ende Mai an. Auf Arbeitsebene ist aber schon in den nächsten Tagen eine Festlegung zu erwarten.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission weist in die richtige Richtung. Wir brauchen einen europäischen Rechtsrahmen für diesen wichtigen Zukunftsbereich. Einige Therapien können Patienten bislang nicht angeboten werden, da die Regelungen in den 27 Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind. Daher unterstützen wir die Option einer europäischen Zulassung für Firmen, die europaweit ihre Produkte anbieten wollen. Auf der anderen Seite unterstützen wir mit Nachdruck die Position des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, der insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auch die Möglichkeit einer nationalen Zulassung fordert. Die europäische Zulassung kostet dreimal so viel Gebühren wie eine nationale Zulassung. Wenn eine Firma nicht außerhalb Deutschlands vermarkten möchte, dann widerspricht es dem Subsidiaritätsprinzip, sie dennoch zu einer europaweiten Zulassung zu zwingen.
Ethische Fragen im Zusammenhang mit Gen- und Zelltherapie werden von der Europäischen Kommission bislang nur unzureichend angesprochen. Die Frage der embryonalen Stammzellen muss aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen werden, da es hier in Europa keinen Konsens gibt. Auf der anderen Seite müssen Prinzipien, über die man sich bisher in Europa einig war, auch im Rahmen der Verordnung abgesichert werden, so z.B. das Verbot der Eingriffe in die menschliche Keimbahn oder das Verbot der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. Berichte über Handel mit menschlichen Eizellen, z.B. aus Rumänien, sind erschreckend. Daher darf die Verordnung keinen Zweifel daran lassen, dass Produkte, die auf solchen Praktiken beruhen, europaweit keine Zulassung erhalten dürfen.