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EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren

Apothekenrecht

Berlin – Die EU-Kommission in Brüssel hat wegen geltender Bestimmungen für den Betrieb von Apotheken ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Eine Sprecherin des für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständigen Kommissars Charlie McCreevy bestätigte am Donnerstagabend gegenüber dem Branchenportal APOTHEKE ADHOC, dass ein so genannter “Letter of Formal Notice” an die Bundesregierung verschickt wurde.

Nähere Details wurden in Brüssel noch nicht bekannt gemacht. Bislang hatte die Kommission sich wegen eines bereits laufenden Vorabentscheidungsverfahrens nicht mit den deutschen Regelungen für den Besitz von Apotheken beschäftigt.

Möglicherweise ist die Brüsseler Behörde jedoch darauf aufmerksam gemacht worden, dass der anhängige Prozess sich nur auf das so genannte Fremdbesitzverbot bezieht, demzufolge Apotheken nur von Apothekern betrieben werden dürfen. Selbst wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) also zugunsten der saarländischen Landesregierung entscheiden sollte, müsste die Bundesregierung vermutlich nur den Fremdbesitz, nicht aber die Bildung von Apothekenketten zulassen.

Lesen Sie den vollständigen Bericht unter: EU-Kommission gegen Mehrbesitzverbot http://www.apotheke-adhoc.de