„Vierzehn Jahre Irreführung durch nicht belegte gesundheitsbezogene Aussagen haben nun hoffentlich ein Ende“, sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) anlässlich des heute im Europäischen Parlament angenommenen Berichts zur Implementierung der Health Claims Verordnung. „Das EU-Parlament setzt ein klares Signal im Sinne des Verbraucherschutzes. Das ist erfreulich, denn wir haben uns als BPI seit vielen Jahren kontinuierlich dafür eingesetzt, dass die Europäische Kommission, die seit 2010 auf Eis gelegte Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben für Botanicals endlich wieder aufnimmt.“
„Durch die Aussetzung der Bewertung sind seit 2010 viele Produkte auf dem Markt, die eine informierte Kauf-Entscheidung nicht zulassen, denn gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Lebensmitteln mit pflanzlichen Stoffen sind für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachprüfbar. Die Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Bewertungen ist längst überfällig, ein geltender Rechtsrahmen mit klaren Regelungen ist längst vorhanden. Jetzt muss die EU-Kommission endlich handeln und geltendes Recht auch umsetzen“, betont Joachimsen.
„Neben den bisher entstandenen möglichen Schäden auf Verbraucherseite besteht nach wie vor eine Benachteiligung für Hersteller pflanzlicher Arzneimittel. Diese müssen nämlich höhere Produktions- und Regulierungskosten schultern als Hersteller behördlich ungeprüfter Nahrungsergänzungsmittel (Lebensmittel). Wir brauchen hier eine klare Abgrenzung, die jetzt hoffentlich mit dem Bekenntnis der Abgeordneten des EU-Parlaments erfolgt“, sagt Joachimsen.
Unsere Forderungen finden Sie in unserem BPI-Positionspapier: Gesundheitsbezogene Angaben zu pflanzlichen Stoffen in Lebensmitteln.
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