Berlin – Zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes zur Einrichtung eines Deutschen Ethikrates und zur Debatte über die biopolitische Beratung in Deutschland, erklärt Reinhard Loske, Leiter der Arbeitsgruppe Biotechnologie:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Deutschen Ethikrat ist in dieser Form keinesfalls zustimmungsfähig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass alle Fraktionen eine große Distanz zum Schavan-Entwurf erkennen ließen. Wir werden uns konstruktiv an den parlamentarischen Beratungen beteiligen. Ziel muss es sein, dass sowohl Parlamentarier als auch unabhängige Sachverständige gemeinsam Vorschläge für biopolitische Gesetze vorbereiten. Unserer Auffassung nach leistet dies am besten ein dauerhaftes Ethik-Komitee des Deutschen Bundestages, wie wir es in unseren Antrag vorschlagen.
Für eine gute und erfolgreiche bioethische Beratung ist es wichtig, dass Entscheidungen über Fragen der Bioethik und der modernen Biomedizin im Parlament beraten und dort auch vorbereitet werden. Diese Position hat Bundeskanzlerin Merkel noch bis kurz vor den Neuwahlen vertreten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ihre Forschungsministerin Schavan nun so vehement dagegen spricht und die bisher wichtige Arbeit der Parlamentarier als Mitglieder von Ethikgremien kleinredet.
Der Vorschlag der Bundesregierung für den Deutschen Ethikrat überzeugt nicht. Dass der Rat hinter verschlossenen Türen tagen soll, ist ein Rückschritt gegenüber dem heutigen Nationalen Ethikrat. Die vorgeschlagene Mitbestimmung des Deutschen Bundestages bei der Auswahl der Sachverständigen kommt einer Pseudo-Beteiligung des Parlaments und der kleinen Fraktionen gleich, weil die große Koalition nach diesem Vorschlag 21 der 24 Sachverständigen auswählen könnte. Auch krankt der Gesetzentwurf daran, dass die Anbindung des Ethikrates an das Parlament handwerklich schlecht durchdacht ist.
Wir brauchen einen transparenten und durchaus kontroversen Diskurs zu bioethischen Themen, sowohl im Parlament als auch mit der Öffentlichkeit. Dies führt letztlich zu ethisch tragfähigen Gesetzen für die biomedizinische Forschung und ihre Anwendung am Menschen.