Berlin – Zum Vorschlag des Nationalen Ethikrates, eine Gesetzesänderung bei Organspenden vorzunehmen, erklärt Monika Knoche, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.:
Den Vorschlag des Nationalen Ethikrates, eine Organentnahme gesetzlich zu erlauben, sofern zu Lebzeiten des Verstorbenen kein Widerspruch dazu formuliert wurde bzw. die Angehörigen keine Einwände geltend machen, lehnen wir entschieden ab. Es gibt keine soziale Pflicht des Bürgers, seinen Körper nach dem Tod Dritten zur Verfügung zu stellen.
Der nationale Ethikrat ignoriert in verurteilungswürdiger Weise den vom deutschen Bundestag getroffenen Kompromiss zum Transplantationsgesetz, der die Organspende von der Zustimmung der spendenden Person abhängig macht.
Der Bundestag folgte damit verfassungsrechtlichen Normen, nach denen das Sterben eine höchst individuelle Angelegenheit ist, über die Dritte nicht verfügen dürfen. Die Autonomie eines Menschen, der durch irreversibles Hirnversagen verstirbt und deshalb für eine Organtransplantation in Frage kommt, darf vor diesem Hintergrund auf keinen Fall zu Gunsten Nützlichkeitserwägungen Dritter verletzt werden.
Die utilitaristische und einseitige Initiative des Deutschen Ethikrates zur Änderung des Transplantationsgesetzes zeigt erneut, dass der Nationale Ethikrat nicht das geeignete Gremium ist, dem Parlament qualifizierte Vorschläge zu unterbreiten.
F.d.R. Michael Schlick