Berlin – Der Deutsche Ethikrat wird im Rahmen seiner Beratungen zur Fortpflanzungsmedizin voraussichtlich bis zum Sommer 2011 eine Stellungnahme zum Thema Präimplantationsdiagnostik erarbeiten. Dies ist das Ergebnis der Plenarsitzung am gestrigen Donnerstag in Berlin.
Bereits im November 2009 hatte der Ethikrat das Thema Fortpflanzungsmedizin für 2010 auf seine Agenda gesetzt. Den Auftakt der Beratungen bildeten im Juli 2010 Impulsreferate der Ratsmitglieder Jochen Taupitz und Regine Kollek zu rechtlichen und medizinischen Aspekten neuer Entwicklungen im Bereich der Reproduktionsmedizin. Unmittelbar danach nahm im August eine ratsinterne Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit auf. Sprecher dieser Arbeitsgruppe ist Wolf-Michael Catenhusen.
Vor dem Hintergrund der technischen Fortschritte und der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April, des Oberlandesgerichts Rostock vom Mai und des Bundesgerichtshofs vom Juli stellen sich vielfältige Fragen im Hinblick auf einen zukünftigen Regelungsbedarf.
Das BGH-Urteil, demzufolge die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten Embryos nicht strafbar ist, veranlasste den Deutschen Ethikrat, sich zunächst auf die Präimplantationsdiagnostik zu konzentrieren.