Berlin – Zum heute veröffentlichten Schlussantrag des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, zum Fremdbesitzverbot von Apotheken erklärt die in der SPD-Bundestagsfraktion für den Arzneimittelbereich zuständige Berichterstatterin Dr. Marlies Volkmer, MdB:
Ich begrüße das eindeutige Votum des Generalanwaltes. Es bestätigt, dass nur die inhabergeführte Apotheke eine unabhängige Arzneimittelversorgung garantieren kann.
Das Votum ist aber auch vor dem Hintergrund der Aushöhlung der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für ihre Gesundheitssysteme von Bedeutung: Einmal mehr wurde bestätigt, dass eine Einschränkung europäischen Rechts, hier: der Niederlassungsfreiheit, durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sein kann. Der Generalanwalt hat betont, dass der Mitgliedsstaat allein bestimmen kann, auf welchem Niveau er den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten will.
Auch wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten bleibt: Der Schlussantrag ist ein wichtiger Etappensieg für den Fortbestand der Grundpfeiler der deutschen Arzneimittelversorgung, der Arzneimittelsicherheit und der hohen Beratungsqualität.
Hintergrund: Nach deutschem Recht darf nur ein studierter Pharmazeut Eigentümer einer Apotheke sein. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte diese Regelung heute für EU-rechtskonform. Seine Stellungnahme ist für den Gerichtshof nicht verbindlich, häufig folgen die Richter aber der Empfehlung des Generalanwalts.